Wesentliche Rechtsgrundlagen

Foto: © pixelkorn / Adobe Stock
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Grundgesetz (GG)

Das Grundgesetz legt unter anderem die Rahmenbedingungen fest für die Umsetzung der Demokratie (Artikel 20 GG) und zur Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union (Artikel 23).

Grundgesetz (Volltext)

Europawahlgesetz (EuWG)

Das Europawahlgesetz enthält die Vorschriften zum Verfahren bei Europawahlen in Deutschland, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht sowie die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Europawahlgesetz (Volltext)

Europawahlordnung (EuWO)

Die Europawahlordnung konkretisiert die Vorgaben des EuWG. Sie enthält unter anderem Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen, die Briefwahl, die Stimmabgabe im Wahllokal, die Auszählung der Stimmen bis hin zur Berufung der Gewählten.

Europawahlordnung (Volltext)

Europaabgeordnetengesetz (EuAbgG)

Dieses Gesetz gilt für Bewerberinnnen und Bewerber um ein Mandat für das Europäische Parlament in Deutschland und für Mitglieder des Europäischen Parlaments, die in Deutschland gewählt worden sind, soweit nicht die Vorschriften des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments Anwendung finden. Es regelt ihnen gewährte Leistungen und Ansprüche.

Europaabgeordnetengesetz (Voltext)

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

Dieses Statut trifft Regelungen und legt die allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung des Mandates der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fest.

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (Volltext)

Beschluss (EU) 2018/937 des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

Dieser Beschluss bestimmt, mit wie vielen gewählten Abgeordneten jeder Mitgliedsstaat im Europäischen Parlament vertreten ist.

Beschluss (EU) 2018/937 (Volltext)

Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Direktwahlakt)

Dieser Beschluss legt die allgemeinen Normen für die Wahlen zum Europäischen Parlament in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union fest.

Direktwahlakt (konsolidierter Volltext)

Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen

In dieser Richtlinie werden die Einzelheiten festgelegt, nach denen die Unionsbürgerinnen und -bürger, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, dort das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament ausüben können.

Richtlinie 93/109/EG (konsolidierter Volltext)

Wahlstatistikgesetz (WStatG)

Das Wahlstatistikgesetz ist Rechtsgrundlage für die Durchführung der allgemeinen und der repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt Maßnahmen zum Schutz des Wahl- und Statistikgeheimnisses bei der Auswertung von Stimmergebnissen nach Geschlecht und Altersgruppen in den repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken.

Wahlstatistikgesetz (Volltext)

Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG)

Gemäß § 26 EuWG sind im Wahlprüfungsverfahren mit geringen festgelegten Ausnahmen die Regelungen des Wahlprüfungsgesetzes anzuwenden.

Wahlprüfungsgesetz (Volltext)

Strafgesetzbuch (StGB)

Das Strafgesetzbuch enthält im vierten Abschnitt Regelungen zum Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts infolge begangener Straftaten sowie zu Straftaten bei Wahlen und Abstimmungen.

Strafgesetzbuch (Volltext)

Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz enthält unter anderem Bestimmungen über die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, das verfassungsgerichtliche Verfahren und einzelne Verfahrensarten. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet zum Beispiel über die Verfassungswidrigkeit von Parteien, über Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundestages, die die Gültigkeit einer Bundestags- bzw. Europawahl betreffen.

Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Volltext)

Grundgesetz (GG)

Das Grundgesetz legt unter anderem die Rahmenbedingungen fest für die Umsetzung der Demokratie (Artikel 20 GG) und zur Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union (Artikel 23).

Grundgesetz (Volltext)

Europawahlgesetz (EuWG)

Das Europawahlgesetz enthält die Vorschriften zum Verfahren bei Europawahlen in Deutschland, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht sowie die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Europawahlgesetz (Volltext)

Europawahlordnung (EuWO)

Die Europawahlordnung konkretisiert die Vorgaben des EuWG. Sie enthält unter anderem Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen, die Briefwahl, die Stimmabgabe im Wahllokal, die Auszählung der Stimmen bis hin zur Berufung der Gewählten.

Europawahlordnung (Volltext)

Europaabgeordnetengesetz (EuAbgG)

Dieses Gesetz gilt für Bewerberinnnen und Bewerber um ein Mandat für das Europäische Parlament in Deutschland und für Mitglieder des Europäischen Parlaments, die in Deutschland gewählt worden sind, soweit nicht die Vorschriften des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments Anwendung finden. Es regelt ihnen gewährte Leistungen und Ansprüche.

Europaabgeordnetengesetz (Voltext)

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

Dieses Statut trifft Regelungen und legt die allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung des Mandates der Abgeordneten des Europäischen Parlaments fest.

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (Volltext)

Beschluss (EU) 2018/937 des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

Dieser Beschluss bestimmt, mit wie vielen gewählten Abgeordneten jeder Mitgliedsstaat im Europäischen Parlament vertreten ist.

Beschluss (EU) 2018/937 (Volltext)

Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Direktwahlakt)

Dieser Beschluss legt die allgemeinen Normen für die Wahlen zum Europäischen Parlament in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union fest.

Direktwahlakt (konsolidierter Volltext)

Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen

In dieser Richtlinie werden die Einzelheiten festgelegt, nach denen die Unionsbürgerinnen und -bürger, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, dort das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament ausüben können.

Richtlinie 93/109/EG (konsolidierter Volltext)

Wahlstatistikgesetz (WStatG)

Das Wahlstatistikgesetz ist Rechtsgrundlage für die Durchführung der allgemeinen und der repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt Maßnahmen zum Schutz des Wahl- und Statistikgeheimnisses bei der Auswertung von Stimmergebnissen nach Geschlecht und Altersgruppen in den repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken.

Wahlstatistikgesetz (Volltext)

Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG)

Gemäß § 26 EuWG sind im Wahlprüfungsverfahren mit geringen festgelegten Ausnahmen die Regelungen des Wahlprüfungsgesetzes anzuwenden.

Wahlprüfungsgesetz (Volltext)

Strafgesetzbuch (StGB)

Das Strafgesetzbuch enthält im vierten Abschnitt Regelungen zum Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts infolge begangener Straftaten sowie zu Straftaten bei Wahlen und Abstimmungen.

Strafgesetzbuch (Volltext)

Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz enthält unter anderem Bestimmungen über die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, das verfassungsgerichtliche Verfahren und einzelne Verfahrensarten. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet zum Beispiel über die Verfassungswidrigkeit von Parteien, über Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundestages, die die Gültigkeit einer Bundestags- bzw. Europawahl betreffen.

Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Volltext)