Der Landeswahlleiter und seine Aufgaben

Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter werden von der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Präsidium des Brandenburgischen Landtags auf unbestimmte Zeit ernannt. Der Landeswahlleiter ist zuständig für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Brandenburgischen Landtag sowie im Land Brandenburg zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament. Bei der Durchführung der Kommunalwahlen nimmt der Landeswahlleiter zentrale Aufgaben wahr. Der Landeswahlleiter ist zugleich Landesabstimmungsleiter und trägt in dieser Funktion die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.

Zu den Aufgaben des Landeswahlleiters gehören unter anderem:

  • Bildung der Landeswahlausschüsse für die Bundestags- und Europawahlen,
  • Vorsitz in den Landeswahlausschüssen,
  • Erlass diverser Wahlbekanntmachungen,
  • Erlass diverser Runderlasse und Anordnungen zur Gewährleistung eines einheitlichen Wahlablaufes,
  • Beratung von Parteien und politischen Vereinigungen,
  • Vorprüfung von Wahlanzeigen und Wahlvorschlägen,
  • Entgegennahme und Prüfung der Beschwerden gegen die Entscheidung der Kreiswahlausschüsse,
  • Zusammenarbeit mit den Kreiswahlleitungen und Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung,
  • Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse im Land,
  • Vorbereitung der Sitzungen des Landeswahlausschusses,
  • Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse im Land,
  • Benachrichtigung der nach Landeslisten Gewählten,
  • Berufung von Listennachfolgerinnen und -nachfolgern bei Bundestags- und Landtagswahlen.

Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter werden von der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Präsidium des Brandenburgischen Landtags auf unbestimmte Zeit ernannt. Der Landeswahlleiter ist zuständig für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Brandenburgischen Landtag sowie im Land Brandenburg zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament. Bei der Durchführung der Kommunalwahlen nimmt der Landeswahlleiter zentrale Aufgaben wahr. Der Landeswahlleiter ist zugleich Landesabstimmungsleiter und trägt in dieser Funktion die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.

Zu den Aufgaben des Landeswahlleiters gehören unter anderem:

  • Bildung der Landeswahlausschüsse für die Bundestags- und Europawahlen,
  • Vorsitz in den Landeswahlausschüssen,
  • Erlass diverser Wahlbekanntmachungen,
  • Erlass diverser Runderlasse und Anordnungen zur Gewährleistung eines einheitlichen Wahlablaufes,
  • Beratung von Parteien und politischen Vereinigungen,
  • Vorprüfung von Wahlanzeigen und Wahlvorschlägen,
  • Entgegennahme und Prüfung der Beschwerden gegen die Entscheidung der Kreiswahlausschüsse,
  • Zusammenarbeit mit den Kreiswahlleitungen und Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung,
  • Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse im Land,
  • Vorbereitung der Sitzungen des Landeswahlausschusses,
  • Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse im Land,
  • Benachrichtigung der nach Landeslisten Gewählten,
  • Berufung von Listennachfolgerinnen und -nachfolgern bei Bundestags- und Landtagswahlen.