Wesentliche Rechtsgrundlagen

Foto: © pixelkorn / Adobe Stock
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Grundgesetz (GG)

Das Grundgesetz legt unter anderem die Rahmenbedingungen fest für die Gründung und Betätigung politischer Parteien (Artikel 9, 21 GG), die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Artikel 38 GG), den Zusammentritt und die Wahlperiode des Deutschen Bundestages (Artikel 39 GG) und das Wahlprüfungsverfahren (Artikel 41 GG).

Grundgesetz (Volltext)

Bundeswahlgesetz (BWG)

Das Bundeswahlgesetz enthält die Vorschriften zum Verfahren bei Bundestagswahlen, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht sowie die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Bundeswahlgesetz (Volltext)

Bundeswahlordnung (BWO)

Die Bundeswahlordnung konkretisiert die Vorgaben des BWG. Sie enthält unter anderem Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen, die Briefwahl, die Stimmabgabe im Wahllokal, die Auszählung der Stimmen bis hin zur Berufung der Gewählten.

Bundeswahlordnung (Volltext)

Parteiengesetz (PartG)

Das Parteiengesetz enthält die näheren bundesgesetzlichen Regelungen des Parteienrechts, insbesondere über die verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien sowie den Begriff der Partei. Darüber hinaus enthält es Vorschriften über einzelne Bereiche des Parteiwesens wie die Namensgebung und innere Ordnung der Parteien, die Gleichbehandlung, Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung, die Rechenschaftslegung und den Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien.

Parteiengesetz (Volltext)

Abgeordnetengesetz (AbgG)

Das Abgeordnetengesetz regelt die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Dazu gehören Regelungen zur Bewerbung um ein Mandat, zur Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes, zu Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete sowie zur Unabhängigkeit der Abgeordneten und zum Recht der Bundestagsfraktionen.

Abgeordnetengesetz (Volltext)

Wahlstatistikgesetz (WStatG)

Das Wahlstatistikgesetz ist Rechtsgrundlage für die Durchführung der allgemeinen und der repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt Maßnahmen zum Schutz des Wahl- und Statistikgeheimnisses bei der Auswertung von Stimmergebnissen nach Geschlecht und Altersgruppen in den repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken.

Wahlstatistikgesetz (Volltext)

Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG)

Dieses Gesetz regelt das Verfahren, in dem über die Gültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag entschieden wird.

Wahlprüfungsgesetz (Volltext)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Für die Organisation der Parteien als Verein finden die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Vereine in §§ 21 – 79 BGB Anwendung. Parteien sind in Deutschland in der Regel als nicht rechtsfähige, das heißt nicht eingetragene Vereine organisiert, zum Teil auch als eingetragene Vereine (e. V.).

Bürgerliches Gesetzbuch (Volltext)

Strafgesetzbuch (StGB)

Das Strafgesetzbuch enthält im vierten Abschnitt Regelungen zum Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts infolge begangener Straftaten sowie zu Straftaten bei Wahlen und Abstimmungen.

Strafgesetzbuch (Volltext)

Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz enthält unter anderem Bestimmungen über die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, das verfassungsgerichtliche Verfahren und einzelne Verfahrensarten. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet zum Beispiel über die Verfassungswidrigkeit von Parteien, über Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundestages, die die Gültigkeit einer Bundestags- bzw. Europawahl betreffen und über Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung als Partei für die Wahl zum Bundestag.

Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Volltext)

Grundgesetz (GG)

Das Grundgesetz legt unter anderem die Rahmenbedingungen fest für die Gründung und Betätigung politischer Parteien (Artikel 9, 21 GG), die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Artikel 38 GG), den Zusammentritt und die Wahlperiode des Deutschen Bundestages (Artikel 39 GG) und das Wahlprüfungsverfahren (Artikel 41 GG).

Grundgesetz (Volltext)

Bundeswahlgesetz (BWG)

Das Bundeswahlgesetz enthält die Vorschriften zum Verfahren bei Bundestagswahlen, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht sowie die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Bundeswahlgesetz (Volltext)

Bundeswahlordnung (BWO)

Die Bundeswahlordnung konkretisiert die Vorgaben des BWG. Sie enthält unter anderem Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen, die Briefwahl, die Stimmabgabe im Wahllokal, die Auszählung der Stimmen bis hin zur Berufung der Gewählten.

Bundeswahlordnung (Volltext)

Parteiengesetz (PartG)

Das Parteiengesetz enthält die näheren bundesgesetzlichen Regelungen des Parteienrechts, insbesondere über die verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien sowie den Begriff der Partei. Darüber hinaus enthält es Vorschriften über einzelne Bereiche des Parteiwesens wie die Namensgebung und innere Ordnung der Parteien, die Gleichbehandlung, Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung, die Rechenschaftslegung und den Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien.

Parteiengesetz (Volltext)

Abgeordnetengesetz (AbgG)

Das Abgeordnetengesetz regelt die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Dazu gehören Regelungen zur Bewerbung um ein Mandat, zur Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes, zu Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete sowie zur Unabhängigkeit der Abgeordneten und zum Recht der Bundestagsfraktionen.

Abgeordnetengesetz (Volltext)

Wahlstatistikgesetz (WStatG)

Das Wahlstatistikgesetz ist Rechtsgrundlage für die Durchführung der allgemeinen und der repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt Maßnahmen zum Schutz des Wahl- und Statistikgeheimnisses bei der Auswertung von Stimmergebnissen nach Geschlecht und Altersgruppen in den repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken.

Wahlstatistikgesetz (Volltext)

Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG)

Dieses Gesetz regelt das Verfahren, in dem über die Gültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag entschieden wird.

Wahlprüfungsgesetz (Volltext)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Für die Organisation der Parteien als Verein finden die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Vereine in §§ 21 – 79 BGB Anwendung. Parteien sind in Deutschland in der Regel als nicht rechtsfähige, das heißt nicht eingetragene Vereine organisiert, zum Teil auch als eingetragene Vereine (e. V.).

Bürgerliches Gesetzbuch (Volltext)

Strafgesetzbuch (StGB)

Das Strafgesetzbuch enthält im vierten Abschnitt Regelungen zum Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts infolge begangener Straftaten sowie zu Straftaten bei Wahlen und Abstimmungen.

Strafgesetzbuch (Volltext)

Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz enthält unter anderem Bestimmungen über die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, das verfassungsgerichtliche Verfahren und einzelne Verfahrensarten. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet zum Beispiel über die Verfassungswidrigkeit von Parteien, über Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundestages, die die Gültigkeit einer Bundestags- bzw. Europawahl betreffen und über Beschwerden von Vereinigungen gegen ihre Nichtanerkennung als Partei für die Wahl zum Bundestag.

Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Volltext)