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Aktuelles

Bundestagswahl 2025

Wahltermin des 21. Deutschen Bundestages ist der 23. Februar 2025 – es gelten verkürzte Fristen

Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.

Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BGBl. 2024 I Nr. 436) tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Bundestagswahl - Aktuelle Informationen sowie auf den Seiten der Bundeswahlleiterin.

 

Bundestagswahl 2025

Wahltermin des 21. Deutschen Bundestages ist der 23. Februar 2025 – es gelten verkürzte Fristen

Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.

Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BGBl. 2024 I Nr. 436) tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Bundestagswahl - Aktuelle Informationen sowie auf den Seiten der Bundeswahlleiterin.

 

Kommunalwahlen 2025

Eine Übersicht weiterer Kommunalwahlen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden finden Sie hier:

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