Stichwahlen in neun Gemeinden erforderlich

- Erschienen am 19.09.2011 - Presemitteilung 04/2011

Potsdam - Im Ergebnis der 37 Bürgermeisterwahlen am 11. September 2011 sind in neun Gemeinden Stichwahlen erforderlich. Damit werden rund 95.640 Wahlberechtigte am 25. September 2011 erneut an die Wahlurne gebeten.

In diesen Gemeinden hatten sich am Tag der Hauptwahl insgesamt 39 Bewerber für das Amt des Bürgermeisters zur Wahl gestellt. In allen neun Gemeinden standen jeweils mehr als zwei Bewerber auf dem Stimmzettel und zwar in drei Gemeinden drei Bewerber, in vier Gemeinden fünf Bewerber und in jeweils einer Gemeinde vier bzw. sechs Bewerber.

Kein Bewerber erhielt die erforderliche Stimmenmehrheit von mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, wobei diese Mehrheit zugleich 15 Prozent der Wahlberechtigten betragen muss.

18 Bewerber stellen sich nun am 25. September erneut den Wahlberechtigten ihrer Gemeinde zur Stichwahl, darunter vier Bewerber, die gegenwärtig das Amt des Bürgermeisters inne haben. Insgesamt kandidieren vier Frauen bei der Stichwahl um das Bürgermeisteramt.

Gemeinden, in denen am 25. September eine Stichwahl erforderlich ist:

Landkreis/
Gemeinde

Wahl-berechtigte am Tag der Hauptwahl

1. Bewerber

2. Bewerber

Name, Wahlvorschlagsträger

Name, Wahlvorschlagsträger

Landkreis Barnim

  Wandlitz

18036

Udo Tiepelmann

SPD

Dr. Jana Radant

WG

Landkreis Havelland

  Milower Land

3840

Felix Menzel

SPD

Peter Wittstock

EB

Landkeis Märkisch-Oderland

  Hoppegarten

14302

Karsten Knobbe

DIE LINKE

Moritz Felgner

SPD

Landkreis Oberhavel

  Mühlenbecker
  Land

11454

Filippo Smaldino-Stattaus

SPD

Klaus Brietzke

CDU

Landkreis Oder-Spree

  Steinhöfel

3746

Steffen Adam

EB

Renate Wels

EB

Landkreis Potsdam-Mittelmark

  Michendorf

9614

Christian Maaß

SPD

Reinhard Mirbach

WG

Landkreis Teltow-Fläming

  Blankenfelde-
  Mahlow

21028

Ortwin Baier

SPD

Matthias Stefke

WG

  Jüterbog

10746

Maritta Böttcher

DIE LINKE

Arne Raue

EB

  Niederer
  Fläming

2872

David Kaluza

EB

Marlies Schütze

EB

Landeswahlleiter Bruno Küpper appelliert an die Wahlberechtigten der betreffenden Städte und Gemeinden, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: „Erreicht ein Bewerber bei der Stichwahl zwar die notwendige Stimmenmehrheit, aber nicht das geforderte Quorum von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten, muss die Gemeindevertretung bzw. die Stadtverordnetenversammlung den Bürgermeister wählen. Sie ist dann nicht mehr an die bisherigen Bewerber gebunden.“

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