Zwölf Landeslisten zur Bundestagswahl zugelassen

- Erschienen am 31.07.2009 - Pressemitteilung 21/2009

Heute entschied in Potsdam unter Leitung von Landeswahlleiter Bruno Küpper der Landeswahlausschuss über die eingereichten Listenwahlvorschläge von insgesamt 15 Parteien für die Bundestagswahl am 27. September 2009. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wurden folgende Landeslisten für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag zugelassen (in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel):

 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

DIE LINKE (DIE LINKE)

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Freie Demokratische Partei (FDP)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)

Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)

Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)

DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU)

DIE REPUBLIKANER (REP)

Freie Wähler Deutschland (FWD)

Piratenpartei Deutschland (PIRATEN).

 

Bei der Piratenpartei wurde jedoch ein Bewerber von der Landesliste gestrichen, weil er seine Kandidatur zurücknahm.

Abgelehnt wurden von den Mitgliedern des Landeswahlausschusses die Landeslisten folgender Parteien:

Deutsche Kommunistische Partei (DKP)

Rentnerinnen und Rentner Partei (RRP)

Freie Union.

Diese Parteien reichten keine oder nicht die gesetzlich geforderte Anzahl von 2.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem Land Brandenburg für ihre Landeslisten ein.

Gegen die heutigen Entscheidungen des Landeswahlausschusses können bis zum 3. August 2009 Beschwerden beim Bundeswahlausschuss eingelegt werden, der darüber spätestens am 6. August 2009 befinden wird.

Heute entschieden ebenfalls die zehn Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Vorschläge für die Direktkandidaten in ihren Wahlkreisen. Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse können ebenfalls bis zum 3. August 2009 beim Landeswahlausschuss erhoben werden, der - im Falle des Eingangs von Beschwerden - am 6. August 2009 darüber befinden wird.

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