Der Landeswahlleiter des Landes Brandenburg ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für wahlen.brandenburg.de. Diese Erklärung wurde am 18. August 2020 erstellt. Die Geschäftstelle des Landeswahlleiters hat diesen Webauftritt selbst überprüft (Selbstbewertung).