Wesentliche Rechtsgrundlagen
Grundgesetz (GG)
Das Grundgesetz bestimmt unter anderem die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Demokratie (Artikel 20).
Das Grundgesetz bestimmt unter anderem die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Demokratie (Artikel 20).
Verfassung des Landes Brandenburg
Die Verfassung des Landes Brandenburg legt unter anderem die Rahmenbedingungen für die Wahlen im Land Brandenburg (Artikel 22) fest.
Die Verfassung des Landes Brandenburg legt unter anderem die Rahmenbedingungen für die Wahlen im Land Brandenburg (Artikel 22) fest.
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Die Kommunalverfassung ist das wichtigste Gesetz für die kommunale Ebene in Brandenburg. Sie regelt u.a. den Aufbau der Gemeinden, bestimmt, was eine kreisfreie Stadt, ein Ortsteil oder ein Landkreis ist, legt ihre Aufgaben und die Stellung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern fest, regelt Zuständigkeiten, Aufsichts- und Prüfverfahren sowie rechtliche, hauswirtschaftliche und finanzielle Grundsätze.
Die Kommunalverfassung ist das wichtigste Gesetz für die kommunale Ebene in Brandenburg. Sie regelt u.a. den Aufbau der Gemeinden, bestimmt, was eine kreisfreie Stadt, ein Ortsteil oder ein Landkreis ist, legt ihre Aufgaben und die Stellung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern fest, regelt Zuständigkeiten, Aufsichts- und Prüfverfahren sowie rechtliche, hauswirtschaftliche und finanzielle Grundsätze.
Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG)
Das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz enthält die Vorschriften zum Verfahren bei den Kommunalwahlen im Land Brandenburg, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht, die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Das Brandenburgische Kommunalwahlgesetz enthält die Vorschriften zum Verfahren bei den Kommunalwahlen im Land Brandenburg, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht, die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
Die Brandenburgische Kommunalwahlverordnung konkretisiert die Vorgaben des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. Sie enthält unter anderem Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wahlberechtigenverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen, die Briefwahl, die Stimmabgabe im Wahllokal, die Auszählung der Stimmen bis hin zur Berufung der Gewählten.
Die Brandenburgische Kommunalwahlverordnung konkretisiert die Vorgaben des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. Sie enthält unter anderem Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wahlberechtigenverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen, die Briefwahl, die Stimmabgabe im Wahllokal, die Auszählung der Stimmen bis hin zur Berufung der Gewählten.
Strafgesetzbuch (StGB)
Das Strafgesetzbuch enthält im vierten Abschnitt Regelungen zum Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts infolge begangener Straftaten sowie zu Straftaten bei Wahlen und Abstimmungen.
Das Strafgesetzbuch enthält im vierten Abschnitt Regelungen zum Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts infolge begangener Straftaten sowie zu Straftaten bei Wahlen und Abstimmungen.