Vier Beschwerden gegen zurückgewiesene Wahlvorschläge - Landeswahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung

- Erschienen am 01.04.2014 - Pressemitteilung 04/2014

Potsdam – Über Beschwerden gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen durch die Kreiswahl- und Stadtwahlausschüsse zu den Wahlen der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte entscheidet am kommenden Donnertag, den 3. April 2014, ab 10.00 Uhr der Landeswahlausschuss. „Insgesamt sind vier Beschwerden im Landeswahlbüro eingegangen“, teilt Landeswahlleiter Bruno Küpper mit. Die Beschwerden richten sich gegen die gesetzliche Regelung der Sammlung von Unterstützungsunterschriften in den Wahlkreisen, für die die einzelnen Wahlvorschläge aufgestellt worden sind. Alle Beschwerdeführer hatten in einzelnen Wahlkreisen die vorgegebene Unterschriftenzahl nicht erreicht. Das betrifft folgende Parteien und Wählergruppen:

  • die Listenvereinigung SUB [Partei für Arbeit, Rechtsschutz, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) und die Wählergruppe SozialerUmbruch Cottbus (SUB)] in Cottbus,
  • die Piratenpartei Deutschland im Landkreis Havelland,
  • die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) in Potsdam sowie
  • die Partei Bürgerbewegung pro Deutschland im Landkreis Prignitz.

 

Die Sitzung des Landeswahlausschusses ist öffentlich und findet im Ministerium des Innern, Haus N, Raum 218, Henning-von-Tresckow-Str. 9-13 in 14467 Potsdam statt. Vertreter der Wahlvorschlagsträger und die betreffenden Kreiswahlleiter werden anwesend sein.

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