Wahlhinweise für Unionsbürger

Landeswahlleiter Kirmße weist besonders auf Wahlrecht für neue EU-Bürger hin

- Erschienen am 01.05.2004 - Pressemitteilung 12/2004

Ab dem 1. Mai 2004 hat sich die Europäische Union um zehn Mitgliedstaaten erweitert. Damit haben auch die estnischen, lettischen, litauischen, maltesischen, polnischen, slowenischen, slowakischen, tschechischen, ungarischen und zypriotischen Unionsbürger das Recht, sich an der Wahl der insgesamt nunmehr 732 Abgeordneten zum Europäischen Parlament zu beteiligen. Landeswahlleiter Peter Kirmße weist deshalb auf die Möglichkeit hin, dieses Wahlrecht auch im Land Brandenburg wahrnehmen zu können: "Für die hier lebenden neuen Unionsbürger gelten dieselben Teilnahmemöglichkeiten wie für die Staatsbürger der bisherigen EU-Mitgliedsländer, die im Land Brandenburg wohnen. Sie können die erforderlichen Formalitäten für die Wahl am 13. Juni 2004 zum 6. Europäischen Parlament in ihrer Wohnsitzgemeinde in die Wege leiten."

Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger mit einer Wohnung in Deutschland, der am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat lebt,
  • der weder in Deutschland oder seinem Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Um das Wahlrecht ausüben zu können, müssen nichtdeutsche Unionsbürger im Wählerverzeichnis ihrer deutschen Gemeinde stehen. Wer bereits 1999 an der Wahl zum Europäischen Parlament an seinem deutschen Wohnort teilgenommen hat, muss keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er dort bereits vermerkt ist. Wer jedoch erstmals in Deutschland dieses Wahlrecht ausüben will, muss bis spätestens zum 23. Mai 2004 bei seiner deutschen Gemeinde diesen Antrag gestellt haben. Das entsprechende Antragsformular und ein Merkblatt dazu wird ihm in der Regel von seiner Gemeindebehörde zugesandt oder dort ausgehändigt.
Wer sich dafür entschieden hat, als Unionsbürger in Deutschland an der Europawahl teilzunehmen, beteiligt sich an der Wahl der insgesamt 99 Abgeordneten aus Deutschland für das Europäische Parlament. Die Wahrnehmung des Wahlrechtes in seinem Herkunftsland ist dann nicht möglich. Natürlich können sich nichtdeutsche Unionsbürger, die hier leben, an der Wahl in ihrem Herkunftsmitgliedstaat beteiligen. Das schließt dann jedoch die Teilnahme in Deutschland aus. Das Wahlrecht darf nur einmal in der EU wahrgenommen werden.

In Brandenburg leben rund 15.000 wahlberechtigte nichtdeutsche Unionsbürger.
Weitere Informationen für ausländische Unionsbürger auch in deren Landessprachen stehen im Internet unter Europawahl 2004 .

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