Eine Beschwerde gegen zurückgewiesenen Wahlvorschlag
Landeswahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Über Beschwerden gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen durch die Kreiswahl- und Stadtwahlausschüsse zu den Wahlen der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte entscheidet am kommenden Donnerstag, den 4. April 2019, ab 15:00 Uhr der Landeswahlausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiter Bruno Küpper.
Im Landeswahlbüro ist eine Beschwerde eingegangen. Beschwerdeführerin ist die Unabhängige Liberale Wählergruppe (ULW), die sich gegen die Nichtzulassung ihrer Wahlvorschläge im Wahlkreis I und IV bei der Wahl des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald aufgrund fehlender Unterstützungsunterschriften richtet.
Die Sitzung des Landeswahlausschusses ist öffentlich und findet im Ministerium des Innern und für Kommunales, Haus N, Raum 218, Henning-von-Tresckow-Str. 9-13 in 14467 Potsdam statt. Vertreter des Wahlvorschlagsträgers und der betreffenden Kreiswahlleitung werden anwesend sein.