Zehn Beteiligungsanzeigen eingegangen

Landeswahlausschuss prüft Zulassung zur Landtagswahl

- Erschienen am 02.07.2009 - Pressemitteilung 18/2009

Bis zum Fristende am 1. Juli 2009, 18.00 Uhr, haben zehn Vereinigungen ihren Wunsch auf Beteiligung zur Wahl des 5. Landtages Brandenburg am 27. September 2009 beim Landeswahlleiter angezeigt. Dabei handelt es sich um folgende Parteien und Vereinigungen:

- Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen (BVB),

- Deutsche Arbeitslosen Partei (DAP),

- DIE REPUBLIKANER (REP),

- Die-Volksinitiative gegen die Massenbebauung Brandenburgs mit Windenergieanlagen und die verfehlte Wasserpolitik,

- Freie Union,

- Freie Wähler Brandenburg (FW),

- Global Future Party (GFP),

- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN),

- Plan B (Plan B),

- Rentnerinnen und Rentner Partei (RRP).

Die Vereinigungen „Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen" und „Freie Wähler Brandenburg" haben außerdem ihre Absicht bekundet, mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag als Listenvereinigung unter dem Namen Zusammen für Brandenburg: FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) antreten zu wollen.

Die eingegangenen Unterlagen wurden im Landeswahlbüro sofort auf Rechtmäßigkeit geprüft. Voraussichtlich am 23. Juli 2009 wird der Landeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung entscheiden, ob alle Vorgaben für eine Beteiligung an der diesjährigen Landtagswahl erfüllt sind und welche der Vereinigungen mit eigenen oder gemeinsamen Wahlvorschlägen (als Listenvereinigung) antreten dürfen, teilte Landeswahlleiter Bruno Küpper heute in Potsdam mit.

Parteien und politische Vereinigungen, die sich an der letzten Wahl zum Landtag oder an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag im Land Brandenburg mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt haben, sind von der Anzeigepflicht befreit.

Bis zum 10. August 2009, 18.00 Uhr, müssen alle Parteien und politischen Vereinigungen ihre Kreiswahlvorschläge beim Kreiswahlleiter und ihre Landesliste beim Landeswahlleiter einreichen. Spätestens am 14. August 2009 werden die Kreiswahlausschüsse und der Landeswahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden und diese öffentlich bekanntgeben.

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