Landeswahlausschuss wies Beschwerde zur Oberbürgermeisterwahl in Potsdam zurück

- Erschienen am 02.08.2018 - Presemitteilung 02/2018

Potsdam - Der Landeswahlausschuss entschied heute in Potsdam unter Leitung von Landeswahlleiter Bruno Küpper über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Einzelwahlvorschlags zur Oberbürgermeisterwahl in der Landeshauptstadt Potsdam am 23. September 2018. Die Beschwerde war vom Einzelbewerber Ingo Charnow eingereicht worden.

Der Landeswahllausschuss wies die Beschwerde einstimmig als unbegründet zurück. Der Einzelbewerber hatte für seinen Wahlvorschlag nicht die erforderliche Anzahl von 112 gültigen Unterstützungsunterschriften erreicht. Er machte dafür mangelnde Organisation bei der Entgegennahme von Unterstützungsunterschriften auf Seiten der Stadt Potsdam verantwortlich. Entsprechende Nachweise dazu wurden von ihm allerdings nicht erbracht. Der Wahlvorschlag entsprach somit nicht den gesetzlichen Anforderungen. Er war daher zu Recht vom Wahlausschuss der Landeshauptstadt Potsdam nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen worden.