Beschwerde zurückgewiesen

Landeswahlausschuss entschied über Beschwerde des Bundes Lausitzer Sorben

- Erschienen am 03.09.2008 - Presemitteilung 07/2008

Heute tagte in Potsdam der Landeswahlausschuss unter Leitung des Landeswahlleiters Peter Kirmße, um über Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen zu den Wahlen der Kreistage der Landkreise und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte zu entscheiden. Eingegangen war eine zulässige Beschwerde der Wählergruppe „Bund Lausitzer Sorben" (DOMOWINA), deren Wahlvorschlag vom Kreiswahlausschuss des Landkreises Spree-Neiße nicht für die Wahl zum Kreistag zugelassen wurde. Der Kreiswahlausschuss wies den Wahlvorschlag einstimmig zurück, weil zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist die Unterstützungsunterschriften fehlten. Die Liste gültiger Unterstützungsunterschriften hätte bis zum 21. August 2008, 12.00 Uhr beim Kreiswahlleiter vorliegen müssen.

Die Unterschriftenliste der Wählergruppe „Bund Lausitzer Sorben" lag bei der Wahlbehörde des Amtes Peitz aus und wurde von dort am 22. August 2008 an den Kreiswahlleiter gesendet, weil sie nicht vom Wahlvorschlagsträger abgeholt wurde.

Der Landeswahlausschuss entschied nach Gesetzeslage (§ 36 Abs. 2 BbgKWahlG) und Anhörung des Kreiswahlleiters von Spree-Neiße - die Vertrauensperson des Wahlvorschlagsträgers konnte aus terminlichen Gründen nicht an der öffentlichen Sitzung teilnehmen -, dass dieser Beschwerde nicht stattgegeben und sie als unbegründet zurückgewiesen wird. Die Verantwortung für die Abgabe eines gültigen Wahlvorschlages, zu dem auch die erforderlichen Unterstützungsunterschriften gehören, liegt allein beim Wahlvorschlagsträger. Es ist nicht Aufgabe der Wahlbehörde, die Unterschriftenliste rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist an den Kreiswahlleiter zu übersenden.

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