Acht Zulassungen
Landeswahlausschuss entschied über eingegangene Beteiligungsanzeigen
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Bis zum Fristende 17. Juni 2024 hatten beim Landeswahlleiter acht Vereinigungen ihren Wunsch auf Beteiligung an der Landtagswahl am 22. September 2024 angezeigt. In einer öffentlichen Sitzung prüfte am heutigen Donnerstag (4. Juli 2024) der Landeswahlausschuss unter Vorsitz des stellvertretenden Landeswahlleiters Dr. Thomas Nobbe, ob die Vereinigungen ihre Wahlanzeige form- und fristgemäß eingereicht haben und ob sie als Partei oder politische Vereinigung zur Landtagswahl wahlvorschlagsberechtigt sind. Dazu mussten die Vereinigungen neben der Wahlanzeige ihre Satzung und ihr Programm sowie einen Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes einreichen.
Der Landeswahlausschuss entschied, dass
- als vorschlagsberechtigte Parteien zugelassen werden:
- DER DRITTE WEG (III. Weg),
- Bündnis Deutschland,
- WerteUnion (WU),
- Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW),
- Partei der Rentner (PDR).
- als vorschlagsberechtigte politische Vereinigungen zugelassen werden:
- Demokraten Brandenburg,
- Deutsch Land Wirtschaft (DLW).
Außerdem entschied der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Listenvereinigung „Plus Brandenburg“ (Plus), die aus den Parteien „Piratenpartei Deutschland“ (PIRATEN), „Volt Deutschland“ (Volt) und „Ökologisch-Demokratische Partei“ (ÖDP) besteht. Damit kann sie mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag zur Landtagswahl antreten.
Parteien und politische Vereinigungen, die sich bereits an der letzten Wahl zum Landtag oder an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag im Land Brandenburg mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt hatten, sind von der Anzeigepflicht befreit. Das betrifft insgesamt 23 Parteien und politische Vereinigungen. Wenn sie tatsächlich antreten wollen, müssen sie bis zum 5. August 2024, 18:00 Uhr ihre Vorschläge für einen Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag mit einer oder einem Wahlkreisbewerbenden/Erststimme) bei der jeweiligen Kreiswahlleitung und ihre Bewerbenden für eine Landesliste (Zweitstimme) beim Landeswahlleiter einreichen.
Beim Landeswahlleiter liegen bislang sechs Landeslisten nebst dazugehörenden Unterlagen zur Prüfung vor. Am 9. August 2024 wird der Landeswahlausschuss in seiner nächsten öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Landeslisten befinden. Bis spätestens zum 9. August 2024 entscheiden auch die Kreiswahlausschüsse der 44 Wahlkreise über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge (Wahlkreisbewerbende).