Hinweise zur Briefwahl
Landeswahlleiter: Unterlagen rechtzeitig beantragen und absenden
- Erschienen am - PresemitteilungAlle Wahlberechtigten haben bei den Kommunalwahlen das Recht, ihre Stimmen per Brief abzugeben. Die Briefwahl eröffnet gerade den Wahlberechtigten, die am Tage der Kommunalwahlen am 28. September 2008 nicht im Wahllokal wählen können, weil sie z.B. verreist oder erkrankt sind oder eine Behinderung aufweisen, einen geeigneten Weg zur Wahlteilnahme.
Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Dieser Antrag sollte möglichst frühzeitig bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtbehörde gestellt werden; ihre Anschrift befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Briefwahlunterlagen können ab Freitag, den 5. September 2008 ausgeben werden.
Die Antragstellung ist mündlich durch direkte Vorsprache oder schriftlich, aber auch elektronisch per Telefax oder E-Mail möglich.
Wird der Antrag auf dem Postwege übersandt, ist der Antrag in einen frankierten Briefumschlag zu legen. Wer den Antrag persönlich bei seiner Gemeinde- oder Stadtbehörde stellt, kann bereits dort an Ort und Stelle wählen.
Besonders einfach ist die Antragstellung mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Wahlscheinantrag. Der Antragsteller kann in dem Wahlscheinantrag zudem eine andere Person (z.B. einen Familienangehörigen) bevollmächtigen, die beantragten Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde- oder Stadtbehörde abzuholen.
Die Wahlbenachrichtigung müsste bereits bei allen Wahlberechtigten eingetroffen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt sich eine Nachfrage bei der Gemeinde- oder Stadtbehörde.
Für die elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch das Internetangebot des Landeswahlleiters zu den Kommunalwahlen 2008 unter www.wahlen.brandenburg.de genutzt werden. Der Antrag wird per E-Mail an die zuständige Gemeinde- oder Stadtbehörde des Antragstellers gesendet. Anstelle der Unterschrift muss der elektronisch übersandte Antrag das Geburtsdatum des Antragsstellers enthalten.
Nicht zulässig ist eine telefonische Antragstellung.
Die Anträge können bis Freitag, den 26. September 2008, 18.00 Uhr gestellt werden. Kann das Wahllokal wegen einer plötzlichen Erkrankung nicht aufgesucht werden, ist die Antragstellung noch am Wahltage bis 15.00 Uhr möglich.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen dann auch bei der Gemeinde- oder Stadtbehörde abholen.
Jeder Briefwähler erhält auf seinen Antrag die Briefwahlunterlagen mit einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles verzeichnet und anschaulich näher erläutert ist, was der Briefwähler zu tun hat.
Wichtig ist, dass der Briefwähler den Wahlbrief rechtzeitig zur Post gibt oder bei der auf dem äußeren Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgibt. Der Wahlbrief muss dort spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, da um 18.00 Uhr die Wahlzeit endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Deshalb sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, den 25. September 2008 abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt als Briefwähler das Risiko, dass sein Wahlbrief die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden können.