Landeswahlausschuss entschied heute über die Nichtzulassungsbeschwerde eines einzelnen Bewerbers

Nichtzulassung zur Bundestagswahl bleibt bestehen

- Erschienen am 05.08.2021 - Presemitteilung 06/2021

Potsdam - Der Landeswahlausschuss entschied heute in Potsdam unter Leitung von Landeswahlleiter Bruno Küpper über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Kreiswahlvorschlages zur Bundestagswahl am 26. September 2021. Die Beschwerde war von einem Bewerber eingereicht worden, der im Wahlkreis 59 (Märkisch-Oderland – Barnim II) unter dem Kennwort „Internationalistisches Bündnis“ antreten wollte. Der Landeswahllausschuss wies die Beschwerde einstimmig als unbegründet zurück.

Kreiswahlvorschläge bedürfen der persönlichen und handschriftlichen Unterschrift von mindestens 50 wahlberechtigten Personen aus dem Wahlkreis. Zudem müssen drei im Wahlkreis wahlberechtigte Personen ihre Unterschrift auf dem Kreiswahlvorschlag selbst leisten. Die Unterzeichnenden müssen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung im Wahlkreis wahlberechtigt sein. Die Wahlberechtigung ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen.

Im vom Landeswahlausschuss zu entscheidenden Fall war eine Unterzeichnerin zum Zeitpunkt ihrer Unterschriftsleistung nicht im Wahlkreis 59, sondern im Wahlkreis 57 wahlberechtigt. Somit war der Wahlvorschlag nicht ordnungsgemäß unterzeichnet. Außerdem fehlten fünf Unterstützungsunterschriften.

Der Wahlvorschlag entsprach somit nicht den gesetzlichen Anforderungen. Er war daher zu Recht vom Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 59 nicht zugelassen worden.