Kommunalwahlen am 26. Oktober 2003

- Erschienen am 05.09.2003 - Pressemitteilung 02/2003

Der 9. September 2003 ist der letzte Tag, an dem die Parteien die Möglichkeit haben, ihre Beteiligung an den Kommunalwahlen am 26. Oktober 2003 anzuzeigen.

Zur schriftlichen Anzeige ihrer Beteiligung beim Landeswahlleiter sind alle Parteien verpflichtet, die nicht mit mindestens einem für sie im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten ununterbrochen im 15. Deutschen Bundestag oder 3. Landtag Brandenburg vertreten sind und bei den Kommunalwahlen am 26. Oktober 2003 als Partei Wahlvorschläge einreichen möchten.

Am 16. September 2003 wird der Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung feststellen,

  1. welche Parteien auf Grund eigener Wahlvorschläge im 15. Deutschen Bundestag durch mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten oder im 3. Landtag Brandenburg durch mindestens einen Abgeordneten vertreten sind.
  2. welche Parteien ihre Beteiligung angezeigt haben und als solche zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt sind.

Vereinigungen, denen der Landeswahlausschuss die Wahlvorschlagsberechtigung als Partei untersagt, können als politische Vereinigung oder Wählergruppe an den Kommunalwahlen 2003 teilnehmen.

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen am 26. Oktober 2003 sind im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.wahlen.brandenburg.de enthalten.

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