15 Landeslisten von Parteien und politischen Vereinigungen für die Landtagswahl zugelassen
- Erschienen am - PresemitteilungIn seiner heutigen öffentlichen Sitzung hat der Landeswahlausschuss unter Leitung von Landeswahlleiter Peter Kirmße in Potsdam über die Zulassung der eingereichten Landeslisten zur Landtagswahl am 19. September 2004 entschieden. Insgesamt wurden 15 Landeslisten eingereicht. Keine Landesliste wurde zurückgewiesen. Auf fünf Landeslisten mussten einzelne Bewerber gestrichen werden, weil ihre Kandidatur zurückgezogen wurde bzw. nicht den Anforderungen entsprach. In diesen Fällen rückten die nachfolgenden Bewerber und Bewerberinnen einen Listenplatz nach vorn.
Folgende Landeslisten wurden - in der Reihenfolge, wie sie auf dem Stimmzettel stehen werden - zugelassen:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
- Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)
- DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Allianz freier Wähler (AfW)
- Allianz Unabhängiger Bürger - Brandenburg e.V. (AUB-Brandenburg)
- Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
- DIE GRAUEN - Graue Panther (GRAUE)
- FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS (FAMILIE)
- 50 Plus-Bürger- und Wählerinitiative für Brandenburg (50 Plus)
- Ja zu Brandenburg (JA)
- Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Offensive D)
- Pro Brandenburg / Bürger rettet Brandenburg (BRB)
Zur Landtagswahl 1999 waren neun Landeslisten zugelassen worden.
Bis zum heutigen 6. August 2004 mussten ebenfalls die Kreiswahlausschüsse der 44 Wahlkreise über die Zulassung der beim jeweiligen Kreiswahlleiter eingereichten Kreiswahlvorschläge (Kreiswahlkandidaten) entscheiden. Gegen diese Entscheidungen kann innerhalb von drei Tagen nach deren mündlicher Bekanntgabe Beschwerde eingelegt werden. Über die Zulassung bzw. Zurückweisung eingegangener Beschwerden muss der Landeswahlausschuss bis spätestens am 38. Tag vor der Wahl - das ist der 12. August 2004 - in öffentlicher Sitzung entscheiden.
Die zugelassenen Landeslisten werden vom Landeswahlleiter mit den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Listenplätze mit folgenden Angaben im Amtsblatt des Landes Brandenburg vom 23. August 2004 veröffentlicht: Familienname, Vorname, Beruf bzw. Tätigkeit, Anschrift, Geburtsjahr, Geburtsort. Entsprechendes gilt für die Direktkandidaten in den 44 Wahlkreisen. Die Wahlbekanntmachung des Landeswahlleiters wird auch ins Internet eingestellt werden.