Bisher über 325.000 beantragte Briefwahlunterlagen

Zahlen und Informationen zur Bundestagswahl in Brandenburg

- Erschienen am 06.09.2021 - Presemitteilung 11/2021

Potsdam – Landeswahlleiter Bruno Küpper gibt etwa drei Wochen vor der Wahl einen Überblick über wichtige Zahlen rund um die Bundestagswahl 2021 in Brandenburg:

  • Bundestagswahlkreise: 10 (Wahlkreise 56 – 65)
  • Urnenwahllokale: 3.011 (2017: 3.318)
  • Briefwahllokale: 865 (2017: 382)
  • Barrierefreie Wahllokale: 2.071 (2017: 1.953)
  • Wahlberechtigte: 2,06 Mio, darunter etwa 72.300 Erstwählende (2017: 67.650)
  • Wahlhelfende: 27.400 (Stand: 02.09.2021)
    2017: 23.800 Wahlhelfende drei Wochen vor der Wahl
  • Beantragte Briefwahlunterlagen: 325.000 (Stand 02.09.2021) gegenüber 140.000 zum gleichen Zeitpunkt bei der Bundestagswahl 2017. Das entspricht einer Steigerung von 132 Prozent. Insgesamt gab es bei der letzten Bundestagswahl 325.299 Briefwählende im Land Brandenburg.

Zeitgleiche Wahlen

Zeitgleich zur Bundestagswahl finden auch folgende Wahlen statt:

  • Landratswahlen in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Teltow-Fläming,
  • Wahlen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in Schwedt (Oder) (Uckermark), Woltersdorf (Oder-Spree), Spremberg/Grodk (Spree-Neiße) und Lauchhammer (Oberspreewald-Lausitz)
  • sowie Ortsbeiratswahlen in Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin), im Amt Beetzsee (Potsdam-Mittelmark), in Bad Belzig (Potsdam-Mittelmark), in Tauche (Oder-Spree) und in Doberlug-Kirchhain (Elbe-Elster).

Längster Stimmzettel: 57 cm (Wahlkreise 61 und 62)

Kürzester Stimmzettel: 49 cm (Wahlkreise 58 und 64)

Musterstimmzettel aller zehn Wahlkreise können auf der folgenden Seite heruntergeladen werden: https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/bundestagswahl/bewerbende-in-wahlkreisen/.

Stimmzettelschablonen

Blinde und sehbehinderte Menschen können mit einer Wahlschablone, in die der Stimmzettel eingelegt wird, an der Wahl teilnehmen. Die Stimmzettel sind für die Verwendung der Schablone mit einem ertastbaren Unterscheidungsmerkmal versehen. Dazu ist die obere rechte Ecke der Stimmzettel gekappt. Dieses Merkmal dient den Blinden und Sehbehinderten allein zur Orientierung für die richtige Einlage des Stimmzettels in die Stimmzettelschablone und lässt keinerlei Rückschlüsse auf das Wahlverhalten der wählenden Person zu. Damit wird allen Sehbehinderten die Möglichkeit zur eigenständigen und geheimen Wahl gegeben. Blinde oder sehbehinderte Wahlberechtigte erhalten diese Wahlschablone beim Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V. (Straße der Jugend 114, 03046 Cottbus, E-Mail: bsvb@bsvb.de , Telefon: 0355-22549, Internet: http://www.bsvb.de/).