Landeswahlausschuss stellte endgültiges Ergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag für das Land Brandenburg fest

- Erschienen am 07.03.2025 - Presemitteilung 15/2025

Potsdam – Der Landeswahlausschuss tagte heute in Potsdam unter Leitung von Landeswahlleiter Josef Nußbaum, um das endgültige Ergebnis der für die Landeslisten abgegebenen Zweitstimmen sowie der als vorläufig gewählten Bewerbenden zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages festzustellen.

Im Vergleich zu dem in der Wahlnacht ermittelten vorläufigen Ergebnis aus den zehn Bundestagswahlkreisen im Land Brandenburg gab es – wie bei vorangegangenen Wahlen auch – lediglich geringfügige Veränderungen. Die Abweichungen des vorläufigen Erststimmenergebnisses betragen im Vergleich zum endgültigen Ergebnis -0,011 Prozentpunkte. Das vorläufige Zweitstimmenergebnis weicht um -0,009 Prozentpunkte vom endgültigen Ergebnis ab.

Das endgültige Zweitstimmenergebnis stellt sich im Land Brandenburg wie folgt dar:

Wahlberechtigte 2 033 539
Wählende / Wahlbeteiligung 1 658 681 81,57 %
Ungültige Stimmen insgesamt 11 343 0,68 %
Gültige Stimmen insgesamt 1 647 338 99,32%

Auf die Landeslisten der Parteien entfallen die Zweitstimmen folgendermaßen:

SPD 244 010 14,81 %
AfD 535 275 32,49 %
CDU 298 048 18,09 %
FDP 53 467 3,25 %
GRÜNE/B 90 108 598 6,59 %
Die Linke 176 224 10,70 %
FREIE WÄHLER 23 969 1,46 %
Die PARTEI 14 706 0,89 %
Volt 11 370 0,69 %
MLPD 1 119 0,07 %
BÜNDNIS DEUTSCHLAND 4 147 0,25 %
BSW 176 405 10,71 %

Dabei liegt die höchste Abweichung bei den Parteien beim Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) vor und beträgt +0,012 Prozentpunkte.

In den vergangenen Tagen hatten die zehn Kreiswahlausschüsse bereits die endgültigen Ergebnisse für ihre Wahlkreise festgestellt.

Das vollständige Endergebnis für das Land Brandenburg einschließlich der einzelnen Wahlkreise wird in Kürze auf www.wahlergebnisse.brandenburg.de veröffentlicht.

Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige Ergebnis für das gesamte Bundesgebiet voraussichtlich am 14. März 2025 feststellen. Im Anschluss benachrichtigt die Bundeswahlleiterin die gewählten Bewerbenden mit dem Hinweis, dass die Mitgliedschaft im 21. Deutschen Bundestag mit Eröffnung der ersten Sitzung des Deutschen Bundestages nach der Wahl erlangt wird und eine Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft gegenüber dem Landeswahlleiter erfolgen muss.

Der Landeswahlleiter betonte abschließend: „Für die weitgehend reibungslose Durchführung der Wahl gebührt mein besonderer Dank vor allem den etwa 28.600 ehrenamtlichen Wahlhelfenden. Mit ihrer Unterstützung wurde die vierte landesweite Wahl im Land Brandenburg innerhalb eines Jahres ordnungsgemäß durchgeführt.“