Wahlbenachrichtigungen werden versendet

Landeswahlleiter Küpper weist auf rechtzeitige Überprüfung der Eintragung ins Wählerverzeichnis hin / Hinweise für Unionsbürger

- Erschienen am 07.05.2009 - Pressemitteilung 07/2009

In diesen Tagen erhalten alle in ihr örtliches Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten zur Europawahl am 7. Juni 2009 ihre Wahlbenachrichtigung von ihrer Gemeinde- oder Amtsverwaltung zugesendet. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt bis zum 17. Mai 2009. „Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich sofort an seine örtliche Verwaltung wenden und seine Eintragung in das Wählerverzeichnis klären", weist Landeswahlleiter Bruno Küpper hin. Die Wählerverzeichnisse liegen in der Zeit vom 18. bis 22. Mai in den örtlichen Verwaltungen zu den allgemeinen Öffnungszeiten aus. Nur wer in das Wählerverzeichnis eingetragen oder im Besitz eines Wahlscheines ist, kann bei der Europawahl seine Stimme abgeben.

In das Wählerverzeichnis werden auch diejenigen wahlberechtigten Unionsbürger eingetragen, die bereits bei der Europawahl 2004 ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden waren. Sie erhalten damit ebenfalls eine Wahlbenachrichtigung. Unionsbürger, die zur diesjährigen Wahl in das Wählerverzeichnis ihres deutschen Wohnortes aufgenommen werden wollen, um sich hier an der Europawahl zu beteiligen und die deutschen Abgeordneten wählen wollen, können diesen Antrag noch bis zum 17. Mai bei ihrer zuständigen Gemeindebehörde stellen. Bereits ins deutsche Wählerverzeichnis aufgenommene Unionsbürger, die diesmal jedoch in ihrem Heimatland die Europaabgeordneten ihres Landes wählen wollen, müssen ebenfalls bis zum 17. Mai ihren Antrag auf Streichung aus dem hiesigen Wählerverzeichnis stellen. Die jeweils notwendigen Vordrucke und Merkblätter mit den entsprechenden Hinweisen für die Anträge sind auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de hinterlegt. Auskunft über die Modalitäten der Wahlbeteiligung in ihren Herkunftsländern geben die jeweiligen diplomatischen Vertretungen der Länder.

An der diesjährigen Europawahl können sich die Einwohner folgender europäischer Länder beteiligen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 

Wer am Wahltag verhindert ist, in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal wählen zu gehen, kann einen Wahlschein für die Beteiligung an der Urnenwahl in einem anderen Wahllokal seines Landkreises bzw. seiner kreisfreien Stadt oder für die Briefwahl beantragen. Dieses ist nur schriftlich (z.B. als Telegramm, per eMail oder Fax) oder persönlich (nicht telefonisch) bei der zuständigen Gemeinde- oder Amtsverwaltung möglich. Für die Antragstellung kann auch der elektronische Wahlscheinantrag aus dem Internetangebot des Landeswahlleiters zur Europawahl 2009 unter www.wahlen.brandenburg.de genutzt werden. Das vom Antragsteller online ausgefüllte Formular wird über die „Senden"-Funktion an das hier hinterlegte elektronische Postfach seiner Heimatgemeinde weitergeleitet. Von dort erhält er dann die angeforderten Unterlagen.

Behinderte können für die Antragstellung auch die Hilfe von anderen Personen in Anspruch nehmen. Diese müssen hierzu eine schriftliche Vollmacht vorweisen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, den 5. Juni 2009, 18.00 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen (wie plötzlicher Krankheit) ist die Beantragung noch bis um 15.00 Uhr am Wahlsonntag möglich. Die Briefwähler erhalten mit den Unterlagen ein Merkblatt mit Hinweisen über das weitere Verfahren.

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