Frist für Beteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter läuft

- Erschienen am 07.06.2013 - Pressemitteilung 04/2013

Potsdam - Bis zum 17. Juni 2013, 18.00 Uhr müssen die politischen Vereinigungen ihre Beteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter einreichen, die an der diesjährigen Bundestagswahl mit einem eigenen Wahlvorschlag antreten wollen und nicht dem gegenwärtigen Bundestag oder einem der 16 Landesparlamente mit mindestens fünf Abgeordneten angehören. Der Bundeswahlausschuss wird dann spätestens am 5. Juli 2013 in einer öffentlichen Sitzung feststellen und verkünden, welche dieser Vereinigungen für die Wahl als Parteien anzuerkennen und damit zuzulassen sind. Bereits entsprechend etablierte Parteien müssen dieses Anerkennungsverfahren nicht durchlaufen.

In diesem Zusammenhang weist Landeswahlleiter Bruno Küpper darauf hin, die Landeslisten und Kreiswahlvorschläge beim Landeswahlleiter bzw. bei den zehn Kreiswahlleitern mit den entsprechenden Unterlagen frühzeitig einzureichen.

Küpper: „Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 15. Juli 2013, 18.00 Uhr beim Landeswahlleiter bzw. bei den Kreiswahlleitern vorliegen. Bei ausreichend Zeit für eine Vorprüfung kann noch rechtzeitig auf eventuelle Unstimmigkeiten eingegangen werden. Nach dem 15. Juli können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge bereinigt werden.“

Am 26. Juli werden der Landeswahlausschuss und die zehn Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Landeslisten und Kreiswahlvorschläge für die zehn Bundestagswahlkreise im Land Brandenburg entscheiden.

Die Mitglieder des Landeswahlausschusses zur Bundestagswahl sind von Landeswahlleiter Bruno Küpper in diesem Frühjahr neu berufen worden. In der Vorbereitungsphase der Wahl und bei der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses müssen sie wichtige Entscheidungen fällen und über die Zulässigkeit von Beschwerden über Kreiswahlvorschläge befinden. Erstmals gehören dem Landeswahlausschuss neben dem Landeswahlleiter und Vertretern der Parteien SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zwei Richter des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg an.

 

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