Landeswahlleiter ruft zur Einreichung der Wahlvorschläge auf

Parteien bleiben noch 14 Tage zur Anzeige ihrer Teilnahme an der Bundestagswahl 2021

- Erschienen am 07.06.2021 - Pressemitteilung 03/2021

Potsdam – Die Frist für Parteien zur Anzeige ihrer Wahlteilnahme an der diesjährigen Bundestagswahl endet am 21. Juni 2021 um 18 Uhr. Diese sogenannte Beteiligungsanzeige ist von jenen Parteien beim Bundeswahlleiter schriftlich einzureichen, die nicht im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Der Bundeswahlausschuss stellt dann bis zum 9. Juli 2021 fest, welche Parteien für die Wahl zugelassen werden.

Alle zur Bundestagswahl 2021 wahlvorschlagsberechtigten Parteien können bis zum 19. Juli 2021 um 18 Uhr ihre Landeslisten beim Landeswahlleiter bzw. die Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitungen einreichen. Landeswahlleiter Bruno Küpper weist darauf hin: „Die Wahlvorschläge werden unverzüglich nach Eingang geprüft. Je früher sie eingereicht werden, umso mehr Zeit bleibt für die Heilung möglicher Mängel. Am 30. Juli 2021 entscheiden der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Landeslisten und die jeweiligen Kreiswahlausschüsse über die Kreiswahlvorschläge.“

Weitere Informationen zu den Beteiligungsanzeigen und Wahlvorschlägen sind auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/bundestagswahl/informationen-fuer-bewerbende/ verfügbar.