Beteiligungsanzeige abgelehnt - Deutsche Nationalversammlung - Wahlanzeige nicht form- und fristgemäß

- Erschienen am 08.07.2014 - Presemitteilung 16/2014

Potsdam – Die Deutsche Nationalversammlung (DNV) war die einzige Vereinigung, die bis zum Fristende 18. Juni 2014 beim Landeswahlleiter ihren Wunsch auf Beteiligung an der Landtagswahl am 14. September 2014 angezeigt hatte. In einer öffentlichen Sitzung prüfte am heutigen Dienstag (8. Juli 2014) der Landeswahlausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiter Bruno Küpper, ob die Vereinigung ihre Wahlanzeige form- und fristgemäß eingereicht hat und ob sie als Partei oder politische Vereinigung zur Landtagswahl wahlvorschlagsberechtigt ist. Dazu musste die Vereinigung neben der Wahlanzeige ihre Satzung und ihr Programm sowie einen Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes einreichen.

Der Landeswahlausschuss entschied, dass die Vereinigung keine gültige Wahlanzeige eingereicht hat, weil nicht alle für die Zulassung notwendigen Unterlagen fristgemäß vorlagen. Sie kann damit nicht mit einem eigenen Wahlvorschlag landesweit zur Landtagswahl antreten.

Von dieser Zulassungsprüfung sind alle diejenigen Parteien und politischen Vereinigungen befreit, die sich bereits bei der vergangenen Bundestagswahl oder Landtagswahl mit einem eigenen Wahlvorschlag beteiligte hatten bzw. die mit einem Abgeordneten im Bundestag oder im Landtag vertreten sind. Das betrifft insgesamt 21 Parteien und politische Vereinigungen. Wenn sie tatsächlich antreten wollen, müssen sie bis zum 28. Juli 2014, 18.00 Uhr ihre Vorschläge für einen Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag mit einem Wahlkreiskandidaten/Erststimme) beim jeweiligen Kreiswahlleiter und ihre Kandidaten für eine Landesliste (Zweitstimme) beim Landeswahlleiter einreichen. 

Beim Landeswahlleiter liegen bislang neun Landeslisten nebst dazugehörenden Unterlagen zur Prüfung vor. Am 1. August 2014 wird der Landeswahlausschuss in seiner nächsten öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Landeslisten befinden. Bis zu diesem Termin entscheiden auch die Kreiswahlausschüsse der 44 Wahlkreise über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge (Wahlkreisbewerber). Danach steht fest, welche Partei oder politische Vereinigung mit welchen Landeslisten und Direktkandidaten im Wahlkreis sowie welche Einzelkandidaten in den Wahlkreisen antreten werden und wie lang der Stimmzettel zur Landtagswahl wird.

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