Ergebnis der Landtagswahl muss neu festgestellt werden

Keine Auswirkung auf Sitzverteilung / Öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses

- Erschienen am 09.02.2005 - Pressemitteilung 01/2005

Am 15. Dezember 2004 hat der Landtag Brandenburg über fünf gegen die Landtagswahl am 19. September 2004 erhobene Wahleinsprüche, die frist- und formgerecht eingegangen waren, entschieden. Als Folge des Wahleinspruches zum Ergebnis im Wahlkreis 33 beschloss der Landtag die rechnerische Richtigstellung des Wahlergebnisses und bat den Landeswahlleiter um entsprechende Veranlassung. Die anderen Einsprüche wurden zurückgewiesen

Die vom Landtag angeordnete Berichtigung und Neufeststellung des Wahlergebnisses findet in der nächsten öffentlichen Sitzung des Landeswahlausschusses statt, die von Landeswahlleiter Peter Kirmße einberufen wurde.

Termin:
16.02.2005
Uhrzeit:
10.00 Uhr
Ort:
Ministerium des Innern,
Haus N, Raum 416,
Henning-von-Tresckow-Straße 9-13,
14467 Potsdam.

Korrigiert werden muss das Wahlergebnis im Wahlkreis 33 und demzufolge das Gesamtergebnis der Landtagswahl. Hier wurde vom Einspruchsführer als Schlussfolgerung eigenen Stimmverhaltens die rechnerisch richtige Darstellung des Wahlergebnisses von Neulewin, Ortsteil Neulietzegöricke (Wahlbezirk 003) beanstandet, weil dort für die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keine Zweitstimmen ausgewiesen worden sind.

Im Wahlprüfungsverfahren stellte sich heraus, dass aufgrund eines Übertragungsfehlers vier gültige Zweitstimmen für die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versehentlich der Partei DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU) zugerechnet wurden.

Der Landeswahlausschuss hat nunmehr die Aufgabe, das zu berichtigen. Die Korrektur hat keine Auswirkungen auf die politische und personelle Zusammensetzung des Landtages.

Die Sitzung des Landeswahlausschusses ist öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Medienvertreter sind herzlich eingeladen.

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