Stimmzettel mit 14 Landeslisten

Landeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung zur Landtagswahl

- Erschienen am 09.08.2024 - Presemitteilung 23/2024

Potsdam - In seiner heutigen öffentlichen Sitzung hat der Landeswahlausschuss unter Leitung von Landeswahlleiter Josef Nußbaum über die Zulassung der eingereichten Landeslisten für die Wahl zum 8. Brandenburger Landtag am 22. September 2024 entschieden. Insgesamt wurden 16 Landeslisten eingereicht.

Folgende Landeslisten wurden – in der Reihenfolge, wie sie auf dem Stimmzettel stehen werden – vom Landeswahlausschuss zugelassen:

  1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  2. Alternative für Deutschland (AfD),
  3. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
  4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90),
  5. DIE LINKE (DIE LINKE),
  6. Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler (BVB / FREIE WÄHLER),
  7. Freie Demokratische Partei (FDP),
  8. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei),
  9. Plus Brandenburg (Plus),
  10. Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW),
  11. DER DRITTE WEG (III. Weg),
  12. Deutsche Kommunistische Partei (DKP),
  13. Deutsch Land Wirtschaft (DLW),
  14. WerteUnion (WU).

Die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien, politischen Vereinigungen und Listenvereinigungen richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Landtagswahl erhalten haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Langnamen der Wahlvorschlagsträger an.

Bis zum Fristablauf am 5. August, 18 Uhr, konnten die Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) sowie die Partei der Rentner (PDR) nicht die erforderlichen 2.000 Unterstützungsunterschriften beibringen. Der Landeswahlausschuss hat demzufolge die Landeslisten der beiden Parteien zurückgewiesen.

Der Landeswahlleiter Josef Nußbaum fasst den Tag zusammen: „Mit der heutigen Sitzung des Landeswahlausschusses und der Zulassung der Landeslisten ist ein weiterer Meilenstein erreicht. Die Wählerinnen und Wähler wissen nun, wem sie ihre Zweitstimme am Wahltag geben können und entscheiden damit über die Zusammensetzung des 8. Landtages Brandenburgs. Ich hoffe auf eine rege Wahlbeteiligung.“

Über die Zulassung der bei der jeweiligen Kreiswahlleitung eingereichten Kreiswahlvorschläge (Wahlkreiskandidierenden) hatten die Kreiswahlausschüsse der 44 Wahlkreise in dieser Woche entschieden. Gegen diese Entscheidungen kann innerhalb von drei Tagen nach deren mündlicher Bekanntgabe Beschwerde eingelegt werden. Über die Zulassung bzw. Zurückweisung eingegangener Beschwerden wird der Landeswahlausschuss am 15. August 2024 in öffentlicher Sitzung entscheiden.

Die zugelassenen Landeslisten werden vom Landeswahlleiter mit den Bewerbenden in der Reihenfolge ihrer Listenplätze im Amtsblatt des Landes Brandenburg vom 26. August 2024 veröffentlicht. Dort werden auch alle Direktkandidierenden der 44 Wahlkreise bekannt gegeben. Auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter https://www.wahlen.brandenburg.de/ werden ebenfalls alle Daten dargestellt.