Hohe Briefwahlbeteiligung erwartet - Landeswahlleiter: Teilnahme an Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich

- Erschienen am 09.09.2014 - Pressemitteilung 23/2014

Potsdam – Sechs Tage vor der Landtagswahl am kommenden Sonntag, den 14. September 2014, zeichnet sich wieder eine hohe Briefwahlbeteiligung ab, teilt Landeswahlleiter Bruno Küpper heute in Potsdam mit. Nach Auskünften aus den Wahlkreisen haben bis Montagmittag insgesamt 192.670 wahlberechtigte Brandenburgerinnen und Brandenburger einen Wahlschein bei den örtlichen Wahlbehörden beantragt. Der Wahlschein ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Briefwahl oder bei Abwesenheit am Wohnort zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises. Bei der vergangenen Landtagswahl 2009 lag die Briefwahlbeteiligung bei 15,4 Prozent (219.527 Briefwähler). Bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr gaben 228.326 Wählerinnen und Wähler (16,2 Prozent) ihre Stimme über die Briefwahl ab.

Bisher wurden die meisten Briefwahlunterlagen in den kreisfreien Städten Potsdam und Cottbus beantragt:

Potsdam: 13,0 Prozent der Wahlberechtigten
Cottbus: 12,2 Prozent der Wahlberechtigten.

Bei den Landkreisen steht Potsdam-Mittelmark mit 10,5 Prozent der Wahlberechtigten, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, an der Spitze. In Dahme-Spreewald haben 9,9 Prozent und in Oberhavel 9,5 Prozent der Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragt. Die wenigsten Briefwahlunterlagen wurden bisher in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel mit 5,5 Prozent der Wahlberechtigten und in den Landkreisen Prignitz und Elbe-Elster mit 6,4 bzw. 6,9 Prozent der Wahlberechtigten abgefordert.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten spätestens am kommenden Donnerstag, den 11. September 2014, in die Post gegeben werden, damit sie noch pünktlich das Briefwahllokal erreichen. In Ausnahmefällen (Krankheit) können noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt werden, die dann aber mit eigenem Kurier zu der darauf angegebenen Adresse gebracht werden müssen, damit sie zum Wahlabschluss 18.00 Uhr in die Auszählung des Briefwahlergebnisses einbezogen werden können.

Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann trotzdem an der Landtagswahl teilnehmen, weist der Landeswahlleiter ausdrücklich hin. Bruno Küpper: „Bei Vorlage des Personalausweises oder Passes ist die Teilnahme an der Wahl selbstverständlich möglich. Wer unsicher ist, ob er im Wählerverzeichnis steht und in welches Wahllokal er gehen muss, fragt in seiner zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach. Dort erhält er die gewünschte Auskunft.“

Abbinder