Vier Beteiligungsanzeigen eingegangen - Landeswahlausschuss entscheidet über Zulassung als Partei
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam - Zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben vier Vereinigungen ihren Wunsch auf Beteiligung als Partei beim Landeswahlleiter angezeigt. Dabei handelt es sich um:
- DIE RECHTE (DIE RECHTE)
- Deutsche Soziale Union (DSU)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
Am 13. März 2014 wird der Landeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung entscheiden, welche dieser Vereinigungen alle Vorgaben erfüllen, als Partei anerkannt zu werden und damit als Partei vorschlagsberechtigt zu sein, teilte Landeswahlleiter Bruno Küpper heute in Potsdam mit. Vereinigungen, denen die Parteieigenschaft nicht anerkannt wird, können sich jedoch als politische Vereinigung oder Wählergruppe an den Kommunalwahlen beteiligen.
Befreit von der Beteiligungsanzeige sind SPD, DIE LINKE, CDU, GRÜNE/B 90, FDP, DKP, DIE REPUBLIKANER, NPD, Rentnerinnen und Rentner Partei, Familien-Partei Deutschlands, Freie Union, Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, Bürgerrechtsbewegung Solidarität, Freie Wähler Deutschland, Piratenpartei Deutschland, weil sich diese Parteien an der vergangenen Landtagswahl oder der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag im Land Brandenburg mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt hatten.
Die Sitzung des Landeswahlausschusses ist für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Medienvertreter öffentlich. Sie beginnt um 10 Uhr im Ministerium des Innern, Haus N, Raum 236 (Aula), Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam. Vertreter der betreffenden Vereinigungen sind dazu eingeladen.