Landeswahlleiter stellt umfangreiche Informationen zur Verfügung
Landeswahlleiter Kirmße: Wahlanzeigen rechtzeitig einreichen
- Erschienen am - PresemitteilungNachdem Innenminister Jörg Schönbohm den 28. September 2008 als Termin der landesweiten Kommunalwahlen festgelegt hat, informiert der Landeswahlleiter, dass ab sofort unter der Internetadresse www.wahlen.brandenburg.de ein umfangreicher Service zur Verfügung gestellt wird, der wichtige Hinweise, Rechtsgrundlagen, Ansprechpartner und weitere Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen bereit hält.
Am 28. September 2008 finden die Wahlen zu den
- Gemeindevertretungen der kreisangehörigen Gemeinden,
- Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte sowie den
- Kreistagen in den Landkreisen
statt. Außerdem werden die ehrenamtlichen Bürgermeister, Ortsbeiräte oder Ortsvorsteher gewählt. Vereinzelt finden auch Wahlen von hauptamtlichen Bürgermeistern statt, wenn deren achtjährige Amtszeit zu diesem Zeitpunkt endet.
Zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen sind vornehmlich die Ämter, amtsfreien Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise mit ihren Wahlbehörden und Wahlorganen. „Dort werden nunmehr die Wahlleiter und ihre Stellvertreter berufen, die für eine ordnungsgemäße organisatorische Durchführung der Wahlen sorgen. Das Landeswahlbüro wird demnächst einen umfassenden Überblick über die Kreiswahlleiter, ihre Stellvertreter und ihre Erreichbarkeit geben. Außerdem bereiten wir einen Überblick vor, welche Wahlen konkret in den Städten und Gemeinden durchgeführt werden“, kündigt Landeswahlleiter Peter Kirmße an.
Der Landeswahlleiter fordert alle Parteien, die sich an der letzten Landtagswahl oder Bundestagswahl im Land Brandenburg nicht mit einem eigenen Wahlvorschlag beteiligt hatten und jetzt zur Kommunalwahl antreten wollen, auf, ihre Wahlanzeige rechtzeitig bei ihm spätestens bis zum 16. Juli 2008 anzumelden. Dazu müssen sie folgende Unterlagen einreichen, damit der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft prüfen kann: Satzung, Programm und Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes. Die Wahlanzeige muss außerdem den satzungsgemäßen Namen und die satzungsgemäße Kurzbezeichnung der Partei enthalten und von mindestens zwei Mitgliedern des Landesvorstandes – einer davon muss der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein – unterzeichnet sein.