Halbzeitbilanz zum Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“

Über 21.700 Eintragungen liegen nach drei Monaten vor

- Erschienen am 12.01.2022 - Pressemitteilung 01/2022

Potsdam – Am 12. Oktober 2021 startete das Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“. Das Volksbegehren kann durch alle Stimmberechtigten bis zum 11. April 2022 durch Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Innerhalb der ersten Hälfte der Eintragungszeit haben bereits 21.773 Stimmberechtigte das Volksbegehren unterstützt, teilte der Landesabstimmungsleiter heute in Potsdam mit.

Die Beteiligung stellt sich zur Halbzeit des Volksbegehrens regional aktuell wie folgt dar:

Anzahl der Eintragungen aus
(Stand 11.01.2021)

Abstimmungs-
beteiligung in %

Eintragungs-
listen

Eintragungs-
scheinen
Insgesamt (Eintragungs-
berechtigte
Stand 31.12.2020)

Kreisfreie Städte

 

Brandenburg an der Havel

84

506

590

1,0

Cottbus

51

152

203

0,3

Frankfurt (Oder)

36

100

136

0,3

Potsdam

29

248

277

0,2

Landkreise

 

 

 

 

Barnim

2.104

2.014

4.118

2,7

Dahme-Spreewald

921

1.192

2.113

1,5

Elbe-Elster

686

245

931

1,1

Havelland

787

1.703

2.490

1,9

Märkisch-Oderland

677

849

1.526

0,9

Oberhavel

1.075

1.790

2.865

1,6

Oberspreewald-Lausitz

159

123

282

0,3

Oder-Spree

863

906

1.769

1,2

Ostprignitz-Ruppin

252

317

569

0,7

Potsdam-Mittelmark

719

914

1.633

0,9

Prignitz

139

138

277

0,4

Spree-Neiße

322

200

522

0,5

Teltow-Fläming

455

700

1.155

0,8

Uckermark

205

112

317

0,3

Land Brandenburg

9.564

12.209

21.773

1,1

 Von den Abstimmungsbehörden wurden weitere rund 7.200 Eintragungsscheine an antragstellende Personen versendet, die bisher noch nicht zurückkamen.

In folgenden kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgten bisher die meisten Eintragungen:

Königs Wusterhausen (Landkreis Dahme-Spreewald) 1.132 Eintragungen
Falkensee (Landkreis Havelland) 1.092 Eintragungen
Oranienburg (Landkreis Oberhavel) 1.011 Eintragungen
Panketal (Landkreis Barnim) 849 Eintragungen
Wandlitz (Landkreis Barnim) 812 Eintragungen
Bernau bei Berlin (Landkreis Barnim) 810 Eintragungen

Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren endet am 11. April 2022. Für den Erfolg eines Volksbegehrens sind mindestens 80.000 gültige Unterschriften notwendig. Von den 194 Abstimmungsbehörden wurden 392 Eintragungsstellen für das Volksbegehren eingerichtet.

Nach Ablauf der sechsmonatigen Eintragungsfrist erfolgt die Zusammentragung der Ergebnisse aus den örtlichen Abstimmungsbehörden. Der Landesabstimmungsausschuss wird das Landesergebnis voraussichtlich Ende April 2022 feststellen und der Präsidentin des Landtages einen Ergebnisbericht zuleiten. War das Volksbegehren mit über 80.000 gültigen Eintragungen erfolgreich, muss sich der Landtag innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses erneut mit der Vorlage befassen. Lehnt der Landtag die Vorlage ab, muss innerhalb von weiteren vier Monaten im Rahmen eines Volksentscheides darüber und über einen eventuellen Alternativvorschlag des Landtages entschieden werden.