Fristende für Beteiligungsanzeigen

- Erschienen am 12.03.2024 - Presemitteilung 03/2024

Potsdam – „Politische Vereinigungen, die als Partei bei den bevorstehenden Kommunalwahlen im Land Brandenburg antreten wollen, müssen bis zum 20. März 2024, 18 Uhr, ihre Beteiligung schriftlich beim Landeswahlleiter anzeigen.“ erläuterte heute der Landeswahlleiter, Dr. Herbert Trimbach, in Potsdam. „Dies ist erforderlich, sofern sie bei der letzten Wahl zum Landtag Brandenburg oder zum Deutschen Bundestag mit keinem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt waren.“ Neben der Beteiligungsanzeige muss die Vereinigung auch die schriftliche Satzung und ihr schriftliches Programm sowie einen Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes einreichen.

Der Landeswahlausschuss wird am 28. März 2024 in einer öffentlichen Sitzung entscheiden, welche Vereinigungen alle Vorgaben erfüllen, um als Partei anerkannt zu werden. Vereinigungen, denen die Parteieigenschaft nicht zuerkannt wird, können sich als politische Vereinigung oder als Wählergruppe an den Kommunalwahlen beteiligen.

Gewählt werden am 9. Juni 2024 die Vertreterinnen und Vertreter der 14 Kreistage sowie von 413 Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen und 1317 Ortsbeiräten. Außerdem werden 271 ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie sieben hauptamtliche gewählt. Zusätzlich werden 344 Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gesucht.