Bundestagswahl 2017: Landeswahlleiter ruft zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf/Frist für Beteiligungsanzeige endet in einer Woche

- Erschienen am 12.06.2017 - Presemitteilung 02/2017

Potsdam – In einer Woche läuft für diejenigen politischen Vereinigungen die Frist zur Abgabe ihrer Beteiligungsanzeige ab, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Bundestagswahl am 24. September 2017 antreten wollen und weder im Bundestag noch in einem der 16 Landtage seit deren letzter Wahl mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind.

Landeswahlleiter Bruno Küpper: „Bis zum 19. Juni 2017, 18.00 Uhr muss die Beteiligung schriftlich beim Bundeswahlleiter angezeigt werden. Der Bundeswahlausschuss stellt dann in einer öffentlichen Sitzung am 7. Juli 2017 fest, welche dieser politischen Vereinigungen als Parteien anerkannt und für die Wahl zugelassen werden.“

Bereits etablierte Parteien müssen dagegen dieses Anerkennungsverfahren beim Bundeswahlausschuss nicht durchlaufen.

Bis zum 17. Juli 2017, 18.00 Uhr müssen dann die Wahlvorschläge aller Parteien nach Landeslisten beim Landeswahlleiter bzw. die Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitern der zehn Bundestagswahlkreise, die im Land Brandenburg liegen, eingereicht werden. Küpper: „Die Wahlvorschläge werden unverzüglich nach Eingang geprüft. Je früher sie also vorliegen, umso mehr Zeit bleibt für die Klärung von Unstimmigkeiten und eventuelle Nachreichung von Unterlagen. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können dann nur noch Mängel an gültigen Wahlvorschlägen behoben werden.“  

Über die Zulassung der Landeslisten entscheidet der Landeswahlausschuss am 28. Juli 2017 in öffentlicher Sitzung; die Kreiswahlvorschläge werden durch die zehn Kreiswahlausschüsse zugelassen. Im Internetangebot des Landeswahlleiters werden unter www.wahlen.brandenburg.de weitere Informationen zur Bundestagswahl bereit gehalten.

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Bettina Cain