Fristende für Beteiligungsanzeigen

- Erschienen am 12.06.2024 - Presemitteilung 17/2024

Potsdam – „Parteien oder politische Vereinigungen, die bei der bevorstehenden Landtagswahl antreten wollen, müssen bis zum 17. Juni 2024, 18 Uhr, ihre Beteiligung schriftlich beim Landeswahlleiter anzeigen,“ erläuterte heute Landeswahlleiter Dr. Herbert Trimbach in Potsdam. „Dies ist erforderlich, sofern sie an der letzten Wahl zum Landtag oder an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag im Land Brandenburg mit keinem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt waren.“ Neben der Beteiligungsanzeige muss die Vereinigung auch die schriftliche Satzung und ihr schriftliches Programm sowie einen Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes einreichen.

Der Landeswahlausschuss wird am 4. Juli 2024 um 10:30 Uhr in einer öffentlichen Sitzung entscheiden, welche Vereinigungen alle Vorgaben erfüllen, um als Partei oder politische Vereinigung anerkannt zu werden.

Die Wahl der Abgeordneten des Landtages Brandenburg findet am 22. September 2024 statt.