Beteiligung von Parteien an den Kommunalwahlen am 26. Oktober 2003

- Erschienen am 12.09.2003 - Presemitteilung 03/2003

Der Landeswahlausschuss wird am 16. September 2003 um 11.00 Uhr in einer öffentlichen Sitzung im Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg, Dortustraße 46 in 14467 Potsdam feststellen, welche Parteien ihre Beteiligung an den Kommunalwahlen am 26. Oktober 2003 angezeigt haben und als solche zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt sind.

Bis zum Ablauf der Frist am 9. September 2003 haben folgende Parteien beim Landeswahlleiter eine Wahlanzeige eingereicht:

  • FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS (FAMILIE)
  • Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Schill)
  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
  • Deutsche Soziale Union (DSU)
  • Deutsche Kommunistische Partei (DKP)

Vereinigungen, deren Wahlanzeige als Partei vom Landeswahlausschuss zurückgewiesen wird, können demzufolge nicht als Partei, aber als politische Vereinigung oder Wählergruppe an den Kommunalwahlen teilnehmen.

Vorbehaltlich der Feststellung des Landeswahlausschusses sind folgende Parteien im 15. Deutschen Bundestag oder im 3. Landtag Brandenburg aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens einem im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten vertreten und damit von der Pflicht zur Wahlanzeige befreit:

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B90)
  • DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU)

Noch bis zum 18 September 2003, 12.00 Uhr können Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerber ihre Wahlvorschläge bei dem für das jeweilige Wahlgebiet zuständigen Kreiswahlleiter (Wahl zum Kreistag) oder dem Wahlleiter der Gemeinde bzw. Stadt (Wahl zur Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung, Wahl des Bürgermeisters) einreichen.

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