Landeswahlleiter erinnert an die Einreichung der Landeslisten
Parteien bleiben noch 7 Tage zur Wahrung der Frist
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Aufgrund der verkürzten Fristen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 können alle wahlvorschlagsberechtigten Parteien nur noch bis zum 20. Januar 2025 um 18 Uhr ihre Landeslisten beim Landeswahlleiter bzw. die Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitungen einreichen. Landeswahlleiter Josef Nußbaum weist darauf hin: „Die Wahlvorschläge werden unverzüglich nach Eingang geprüft. Je früher sie eingereicht werden, umso mehr Zeit bleibt für die Heilung möglicher Mängel.“
Unter Leitung von Landeswahlleiter Josef Nußbaum prüft der Landeswahlausschuss bereits am 24. Januar 2025, ob die eingereichten Landeslisten und Unterlagen den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes entsprechen. Die Sitzung ist sowohl für Medienvertretende als auch weitere Interessierte öffentlich:
Termin:
Freitag, 24. Januar 2025
Beginn:
10.30 Uhr
Ort:
Ministerium des Innern und für Kommunales
Haus N, Raum 236 (Aula)
Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13
14467 Potsdam
Ebenfalls am 24. Januar 2025 entscheiden die zehn Kreiswahlausschüsse der Bundestagswahlkreise 56 bis 65 im Land Brandenburg über die Zulassung der Wahlkreisbewerbenden.