Landeswahlausschuss entschied über Zulassung als Partei - Alle vier beantragenden Parteien erhielten Anerkennung

- Erschienen am 13.03.2014 - Pressemitteilung 03/2014

Potsdam - Der Landeswahlausschuss tagte heute unter Vorsitz von Landeswahlleiter Bruno Küpper in Potsdam, um über die Anträge von vier Vereinigungen zu entscheiden, die als Partei zu den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 antreten wollen.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und Stellungnahme von Vertretern der Vereinigungen während der Sitzung haben die Mitglieder des Landeswahlausschusses entschieden, dass die Parteieigenschaft bei folgenden Vereinigungen gegeben ist:

  • DIE RECHTE - DIE RECHTE
  • Deutsche Soziale Union - DSU
  • Alternative für Deutschland - AfD
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Die PARTEI. 

Kriterien für die Anerkennung als Partei im Sinne des Parteiengesetzes waren für den Landewahlausschuss u.a. Organisationsstruktur und -dichte, Mitgliederstärke, öffentliches Hervortreten besonders unter dem Gesichtspunkt der ernsthaften Einflussnahme auf die politische Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger.

Der Landeswahlleiter erinnert noch einmal daran, dass alle Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerber, die sich an den Kommunalwahlen zur Wahl der Kreistage, Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen, ehrenamtlichen Bürgermeister sowie den Ortsbeiräten bzw. Ortsvorstehern beteiligen wollen, ihre Wahlvorschläge bis zum 20. März 2014, 12 Uhr bei den zuständigen Wahlleitern einreichen müssen. Unterstützungsunterschriften für einzelne Wahlvorschläge können noch bis zum 19. März 2014, 16 Uhr in der zuständigen Wahlbehörde geleistet werden.

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