Europawahl und Kommunalwahlen in Zahlen
Bewerberlage und Hinweise zur repräsentativen Wahlstatistik
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Vor der gemeinsam durchgeführten Europawahl mit den Kommunalwahlen im Land Brandenburg gibt Landeswahlleiter Bruno Küpper einen Überblick über wichtige Informationen für beide Wahlen.
Am 26. Mai 2019 finden folgende Wahlen statt:
Wahl zum 9. Europäischen Parlament (Europawahl), Kreistagswahlen (14), Wahl der Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte (4), Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (264) sowie Wahl von hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern (2), Wahl der Gemeindevertretungen (GV) und Stadtverordnetenversammlungen (SSV) der kreisangehörigen Gemeinden und Städte (417) sowie Ortsbeirats- und Ortsvorsteherwahlen.
Wahlbezirke Europawahl in Brandenburg: 3.811, darunter 423 Briefwahlbezirke
Wahlbezirke Kommunalwahlen: 3.821, darunter 433 Briefwahlbezirke
Wahlhelfer: ca. 27.000
Wahlberechtigte Europawahl in Brandenburg: insgesamt rund 2,05 Mio.
Wahlberechtigte Kommunalwahlen: insgesamt rund 2,1 Mio. (ab 16, einschließlich EU-Bürger)
Bewerberlage Europawahl
- Listenvorschläge: 39 Listen für alle Länder, 1 Landesliste für das Land Brandenburg (2014: 23 Listen für alle Länder, 1 Liste für das Land Brandenburg)
- Bewerber/-innen aus Deutschland insgesamt: 1.380, darunter 479 Frauen (2014: 1.053/327 Frauen)
- Bewerber/-innen aus Brandenburg: 23, darunter 9 Frauen (2014: 18/5 Frauen)
- Stimmzettellänge: 94 cm (2014: 75 cm)
- insgesamt werden in Deutschland 96 Abgeordnete für das Europäische Parlament gewählt
Bewerberlage Kommunalwahlen
Bewerber/-innen:
- Kreistage: 4.779 (2014: 4.315), darunter 1.241 Frauen (2014: 1.048)
- SVV (kreisfrei): 1.353 (2014: 1.341), darunter 466 Frauen (2014: 471)
- GV/SVV (kreisangehörig): 14.951 (2014: 14.521), darunter 4.388 Frauen (2014: 3.800)
Bewerberlage Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister/innen
- Bewerber/innen insgesamt: 429, darunter 77 Frauen (2014: 424/79 Frauen)
- Bewerber/innen auf Wahlvorschlägen von Wählergruppen: 169 (2014: 151)
- Bewerber/innen auf Wahlvorschlägen von Parteien: 117 (2014: 135)
- Einzelbewerber/innen: 137 (2014: 134)
- Wahlen in 264 von 271 amtsangehörigen Gemeinden; in sieben Gemeinden wurde die Wahl u.a. wegen Bewerbermangels abgesagt
Entwicklung der Wahlbeteiligung in Brandenburg
Europawahl:
1999: 30,0 %
2004: 26,9 %
2009: 29,9 %
2014: 46,7 % (gemeinsam mit Kommunalwahlen)
Kommunalwahlen:
1998: 77,9 % (gemeinsam mit Bundestagswahl)
2003: 45,8 %
2008: 49,4 %
2014: 46,3 % (gemeinsam mit Europawahl)
Stimmzettelschablonen
Für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ist für die Europawahl landesweit der Einsatz von einheitlichen Stimmzettelschablonen möglich. Aus diesem Grund sind alle Stimmzettel einheitlich gestaltet und am oberen rechten Rand mit einer abgeschnittenen Ecke versehen. Diese fehlende Ecke dient den Blinden und Sehbehinderten allein zur Orientierung für den Einsatz der Schablonen und lässt keinerlei Rückschlüsse auf das einzelne Wahlverhalten der Wähler zu. Damit wird allen Sehbehinderten die Möglichkeit zur eigenständigen und geheimen Wahl gegeben. Angefordert werden können die Stimmzettelschablonen mit Begleitinformationen beim Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V., Tel. 0355 22549, E-Mail bsvb@bsvb.de. Der Bezug ist kostenlos.
Für die einzelnen kommunalen Wahlen ist der Einsatz von Stimmzettelschablonen nicht möglich.
Repräsentative Wahlstatistik
Für die Europawahl wird bundesweit eine repräsentative Wahlstatistik erhoben. Dazu wurden im Land Brandenburg insgesamt 88 Wahlbezirke (76 Urnenwahlbezirke, 12 Briefwahlbezirke) ausgewählt. Stimmzettel in diesen Wahlbezirken enthalten Aufdrucke mit Unterscheidungsmerkmalen. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen (1995 – 2001, 1985 – 1994, 1975 – 1984, 1960 – 1974, 1950 – 1959, 1949 und früher). Die Wählerinnen und Wähler dieser Wahlbezirke werden durch Aushänge und Flyer auf die besondere Auswertung ihrer Stimmzettel hingewiesen. Außerdem werden in den betreffenden Wahlbezirken die Wählerverzeichnisse und die Wahlbeteiligung nach Altersgruppen und Geschlecht ausgewertet.
Am Wahlabend erfolgt die Auszählung dieser Stimmzettel genauso wie die der anderen Stimmzettel. Eine Berücksichtigung der Unterscheidungsmerkmale erfolgt bei der Auszählung nicht.