Entscheidung über eingegangene Beteiligungsanzeigen

Vier Zulassungen - eine Ablehnung

- Erschienen am 13.06.2019 - Pressemitteilung 21/2019

Potsdam – Bis zum Fristende 27. Mai 2019 hatten beim Landeswahlleiter fünf Vereinigungen ihren Wunsch auf Beteiligung an der Landtagswahl am 1. September 2019 angezeigt. In einer öffentlichen Sitzung prüfte am heutigen Donnerstag (13. Juni 2019) der Landeswahlausschuss unter Vorsitz von Landeswahlleiter Bruno Küpper, ob die Vereinigungen ihre Wahlanzeige form- und fristgemäß eingereicht haben und ob sie als Partei oder politische Vereinigung zur Landtagswahl wahlvorschlagsberechtigt sind. Dazu mussten die Vereinigungen neben der Wahlanzeige ihre Satzung und ihr Programm sowie einen Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes einreichen.

Der Landeswahlausschuss entschied, dass

als vorschlagsberechtigte Parteien zugelassen werden:

  • DEUTSCHE KONSERVATIVE (Deutsche Konservative)
  • V-Partei3 – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
  • Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)

und als vorschlagsberechtigte politische Vereinigung zugelassen wird:

  • WIR – Bürger, Unternehmen und öffentlicher Dienst für Brandenburg (WIR – für Brandenburg).

Außerdem entschied der Landeswahlausschuss, dass die Łužyska Alianca - Lausitzer Allianz (ŁA) keine gültige Wahlanzeige eingereicht hat. Die Beteiligungsanzeige entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes. Damit kann sie nicht mit einem eigenen Wahlvorschlag landesweit zur Landtagswahl antreten.

Von dieser Zulassungsprüfung sind alle diejenigen Parteien und politischen Vereinigungen befreit, die sich bereits bei der vergangenen Bundestagswahl oder Landtagswahl mit einem eigenen Wahlvorschlag beteiligt hatten bzw. die mit einem Abgeordneten im Bundestag oder im Landtag Brandenburg vertreten sind. Das betrifft insgesamt 18 Parteien und politische Vereinigungen. Wenn sie tatsächlich antreten wollen, müssen sie bis zum 15. Juli 2019, 18:00 Uhr ihre Vorschläge für einen Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag mit einem Wahlkreiskandidaten/Erststimme) beim jeweiligen Kreiswahlleiter und ihre Kandidaten für eine Landesliste (Zweitstimme) beim Landeswahlleiter einreichen.

Beim Landeswahlleiter liegen bislang acht Landeslisten nebst dazugehörenden Unterlagen zur Prüfung vor. Am 18. Juli 2019 wird der Landeswahlausschuss in seiner nächsten öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Landeslisten befinden. Bis spätestens zum 19. Juli 2019 entscheiden auch die Kreiswahlausschüsse der 44 Wahlkreise über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge (Wahlkreisbewerber). Danach steht fest, welche Partei oder politische Vereinigung mit welchen Landeslisten und Direktkandidaten im Wahlkreis sowie welche Einzelkandidaten in den Wahlkreisen antreten werden und wie lang der Stimmzettel zur Landtagswahl wird.