Hinweise des Landeswahlleiters zur Briefwahl

- Erschienen am 13.10.2003 - Presemitteilung 09/2003

Wahlberechtigte, die am Tage der Kommunalwahlen, am 26. Oktober 2003, nicht im Wahllokal wählen können, weil sie sich beispielsweise während der Wahlzeit auf einer Urlaubsreise befinden oder krank sind, haben schon jetzt die Möglichkeit, ihre Stimme durch Briefwahl abzugeben.

Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der für den Wahlberechtigten zuständigen Gemeinde- oder Stadtbehörde gestellt werden. Die Antragstellung ist schriftlich oder mündlich möglich. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist nicht zulässig. Die bei bisherigen Wahlen von den Briefwählern am häufigsten genutzte Form ist die Antragstellung mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Wahlscheinantrag. Zu beachten ist insbesondere, dass der Antrag persönlich zu unterschreiben ist. Die Wahlbenachrichtigung müsste bereits bis spätestens am 28. September 2003 bei allen Wahlberechtigten eingetroffen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so empfiehlt sich eine Nachfrage in der Gemeinde- oder Stadtbehörde.

Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 24.10.2003, 18.00 Uhr beantragt werden. Unter besonderen Voraussetzungen wie z. B. bei nachweislich plötzlicher Erkrankung, wodurch der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann, ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltage bis 15.00 Uhr möglich. Während die Aushändigung von Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde- oder Stadtbehörde im Regelfall nur an den Briefwähler selbst zulässig ist, kann bei einer nachweislich plötzlichen Erkrankung des Wahlberechtigten die Aushändigung der Briefwahlunterlagen auch an eine andere Person erfolgen, die eine schriftliche Vollmacht des Kranken vorweisen kann. Jeder Briefwähler erhält auf seinen Antrag die Briefwahlunterlagen mit einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles verzeichnet und durch anschauliche Bilder näher erläutert ist, was der Briefwähler zu tun hat. Wer die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde- oder Stadtbehörde abholen möchte, kann dort auch sofort an Ort und Stelle die Briefwahl durchführen.

Von größter Wichtigkeit ist es, dass der Briefwähler den Wahlbrief rechtzeitig zur Post gibt oder bei der auf dem äußeren Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde vorliegen, da um 18.00 Uhr der Wahlakt abgeschlossen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Deshalb sollte der Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, den 23. Oktober 2003) abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt als Briefwähler das Risiko, dass sein Wahlbrief die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden können.

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