Eine Anerkennung befürwortet

Landeswahlausschuss entschied über zwei Anträge auf Zulassung als Partei

- Erschienen am 14.03.2019 - Presemitteilung 03/2019

Potsdam - Der Landeswahlausschuss tagte heute unter Vorsitz von Landeswahlleiter Bruno Küpper in Potsdam, um über die Anträge der Vereinigungen  Die PARTEI der Sorben (PDS) und Freiparlamentarische Allianz (FPA) zu entscheiden, die als Partei zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 antreten wollen.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und in Anwesenheit eines Vertreters der PDS haben die Mitglieder des Landeswahlausschusses entschieden, dass die Parteieigenschaft bei der Vereinigung Die PARTEI der Sorben (PDS) gegeben ist.  Bei der Vereinigung Freiparlamentarische Allianz (FPA) ergab die Prüfung u.a., dass diese nach neun Monaten ihrer Gründung noch nicht über solche personelle und organisatorische Struktur verfügt, die eine Anerkennung als Partei rechtfertigen würde.

Kriterien für die Anerkennung als Partei im Sinne des Parteiengesetzes waren für den Landewahlausschuss u.a. Organisationsstruktur und -dichte, Mitgliederstärke, öffentliches Hervortreten besonders unter dem Gesichtspunkt der ernsthaften Einflussnahme auf die politische Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger.

Die Nicht-Anerkennung als Partei schließt jedoch die Teilnahme an den Kommunalwahlen nicht aus. Die Freiparlamentarische Allianz (FPA) kann nunmehr ihre Wahlvorschläge als politische Vereinigung der als Wählergruppe  einreichen.

Der Landeswahlleiter erinnert noch einmal daran, dass alle Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerber, die sich an den Kommunalwahlen zur Wahl der Kreistage, Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen, ehrenamtlichen Bürgermeister sowie der Orts-beiräte bzw. Ortsvorsteher beteiligen wollen, ihre Wahlvorschläge bis zum 21. März 2019, 12 Uhr bei den zuständigen Wahlleitern einreichen müssen. Unterstützungsunterschriften für einzelne Wahlvorschläge können noch bis zum 20. März 2019, 16 Uhr in der zuständigen Wahlbehörde geleistet werden.