Zusendung der Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl

Landeswahlleiter Kirmße weist auf rechtzeitige Überprüfung der Eintragung ins Wählerverzeichnis hin

- Erschienen am 14.05.2004 - Presemitteilung 13/2004

Alle in ihr örtliches Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten zur Europawahl am 13. Juni 2004 erhalten in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichtigungskarte von ihrer Gemeinde- oder Amtsverwaltung zugesendet. „Wer bis zum 23. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend an seine örtliche Verwaltung wenden und seine Eintragung in das Wählerverzeichnis klären“, weist Landeswahlleiter Peter Kirmße hin. „Hier kann er in dem vom 24. bis 28. Mai ausliegenden Wählerverzeichnis seine Eintragung sofort überprüfen. Denn nur wer in das Wählerverzeichnis eingetragen oder im Besitz eines Wahlscheines ist, kann bei der Europawahl seine Stimme abgeben.“

Wer am Wahltag verhindert ist, in dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Wahllokal wählen zu gehen, kann einen Wahlschein für die Beteiligung an der Urnenwahl in einem anderen Wahllokal seines Landkreises oder seiner kreisfreien Stadt oder an der Briefwahl beantragen. Dieses ist nur schriftlich (z.B. auch als Telegramm, per eMail oder Fax) oder persönlich (nicht telefonisch) bei der zuständigen Gemeinde- oder Amtsverwaltung möglich. Behinderte können dafür auch die Hilfe von anderen in Anspruch nehmen. Diese müssen hierzu eine schriftliche Vollmacht vorweisen.

Letzter Termin für die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist Freitag, der 11. Juni 2004, 18.00 Uhr. In Ausnahmefällen (wie plötzlicher Krankheit) ist die Beantragung noch bis um 15.00 Uhr am Wahlsonntag möglich. Die Briefwähler erhalten mit den Unterlagen ein Merkblatt mit Hinweisen über das weitere Verfahren.

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