13 Landeslisten für die Landtagswahl zugelassen

- Erschienen am 14.08.2009 - Pressemitteilung 24/2009

In seiner heutigen öffentlichen Sitzung hat der Landeswahlausschuss unter Leitung von Landeswahlleiter Bruno Küpper in Potsdam über die Zulassung der eingereichten Landeslisten zur Landtagswahl am 27. September 2009 entschieden. Insgesamt wurden 15 Landeslisten eingereicht.

Zwei Landeslisten wurden vom Landeswahlausschuss zurückgewiesen. Dabei handelt es sich um die Landeslisten der Piratenpartei Deutschland und der Deutschen Arbeitslosen Partei. Die Piratenpartei Deutschland wurde vom Landeswahlausschuss als nicht wahlvorschlagsberechtigt zurückgewiesen, da der Landeswahlausschuss bereits in seiner vorherigen Sitzung festgestellt hatte, dass die Piratenpartei keine gültige Wahlanzeige eingereicht hatte. Für die Landesliste der Deutschen Arbeitslosen Partei sind nicht die gesetzlich vorgeschriebenen 2000 Unterstützungsunterschriften beigebracht worden.

Auf zwei Landeslisten mussten einzelne Bewerber gestrichen werden, weil ihre Kandidatur zurückgezogen wurde. In diesen Fällen rückten die nachfolgenden Bewerber und Bewerberinnen einen Listenplatz nach vorn.

Folgende Landeslisten wurden - in der Reihenfolge, wie sie auf dem Stimmzettel stehen werden - zugelassen:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

DIE LINKE (DIE LINKE)

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)

Freie Demokratische Partei (FDP)

50Plus Das Generationen-Bündnis (50Plus)

Deutsche Kommunistische Partei (DKP)

DIE REPUBLIKANER (REP)

Die-Volksinitiative gegen die Massenbebauung Brandenburgs mit Windenergieanlagen und die verfehlte Wasserpolitik

Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Rentnerinnen und Rentner Partei (RRP)

Zusammen für Brandenburg: FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)

Listenvereinigung unter Beteiligung der politischen Vereinigungen

- Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen (BVB)

- Freie Wähler Brandenburg (FW).

 

Zur Landtagswahl 2004 waren 15 Landeslisten zugelassen worden.

Bis zum heutigen 14. August 2009 mussten ebenfalls die Kreiswahlausschüsse der 44 Wahlkreise über die Zulassung der beim jeweiligen Kreiswahlleiter eingereichten Kreiswahlvorschläge (Wahlkreiskandidaten) entscheiden. Gegen diese Entscheidungen kann innerhalb von drei Tagen nach deren mündlicher Bekanntgabe Beschwerde eingelegt werden. Über die Zulassung bzw. Zurückweisung eingegangener Beschwerden muss der Landeswahlausschuss bis spätestens am 38. Tag vor der Wahl - das ist der 20. August 2009 - in öffentlicher Sitzung entscheiden. 

Die zugelassenen Landeslisten werden vom Landeswahlleiter mit den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Listenplätze im Amtsblatt des Landes Brandenburg vom 31. August 2009 veröffentlicht. Ebenfalls werden dort alle Direktkandidaten in den 44 Wahlkreisen veröffentlicht. Sämtliche Bewerber werden auch in das Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.brandenburg.de aufgenommen werden.

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