Landeswahlleiter ruft zur Wahlbeteiligung auf
Briefwahlunterlagen können noch bis 17.9.2004, 18.00 Uhr beantragt werden
- Erschienen am - PresemitteilungLandeswahlleiter Peter Kirmße appelliert an alle 2,13 Millionen wahlberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburger, am 19. September bei der Wahl des 4. Landtages Brandenburg von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und so über dessen Zusammensetzung für die nächsten fünf Jahre mitzubestimmen: „Die über 3.300 örtlichen Wahllokale in den 44 Wahlkreisen haben von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Über 25.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen für eine reibungslose und ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.“
Wer am 19. September nicht im Heimatort weilt, sollte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen, weist Kirmße hin. Briefwahlunterlagen können bei der örtlichen Wahlbehörde bis zum Freitag vor der Wahl, das ist der 17. September, 18.00 Uhr schriftlich oder mündlich, jedoch nicht per Telefon, beantragt werden. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung ist dieses sogar noch am Wahltag bis 15.00 Uhr auch durch eine mit Vollmacht versehene Vertrauensperson möglich. Wichtig sei die rechtzeitige Zurücksendung an die zuständige Wahlbehörde bis zum Wahlsonntag, 18.00 Uhr. Danach eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden, weil nach Schließung der Wahllokale mit der Stimmenauszählung auch in den Briefwahllokalen begonnen wird.
Wer seinen Wahlbrief per Post zurücksenden will, sollte diesen deshalb bis Donnerstag in den Briefkasten geworfen haben. Persönlich kann der Wahlbrief jedoch auch noch bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgegeben werden.
Briefwähler, die ihre Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Wahlbehörde persönlich abholen, können dort an Ort und Stelle auch sofort die Briefwahl ausüben.
1999 beteiligten sich 104.808 Wählerinnen und Wähler per Briefwahl an der Landtagswahl.