Aktives und passives Wahlrecht für Unionsbürger
- Erschienen am - PresemitteilungDer Landeswahlleiter weist darauf hin, dass zu den Kommunalwahlen im Land Brandenburg am 26. Oktober 2003 auch Unionsbürger wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt werden können (passives Wahlrecht), ohne die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen zu müssen.
Neben der Bundesrepublik Deutschland gehören der Europäischen Union gegenwärtig folgende 14 Mitgliedstaaten an: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien sowie Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
Für die Unionsbürger gelten die selben Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um das aktive und passive Wahlrecht ausüben zu können, wie für Deutsche: Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet, im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben (für das passive Wahlrecht seit mindestens drei Monaten) und im Land Brandenburg und ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Unionsbürger werden wie deutsche Staatsbürger von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Jeder wahlberechtigte Unionsbürger, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung von der zuständigen Gemeinde- oder Stadtbehörde. Es wird empfohlen, bei Fragen und Problemen zur Wahlbenachrichtigung und zur Eintragung in das Wählerverzeichnis die zuständige Gemeinde- oder Stadtbehörde direkt aufzusuchen.
Ein wahlberechtigter Unionsbürger, der am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann, weil er sich beispielsweise im Urlaub befindet oder krank ist, erhält auf Antrag von seiner zuständigen Gemeinde- oder Stadtbehörde einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Mit diesen Unterlagen kann er schon jetzt seine Stimme durch Briefwahl abgeben. Wer die Briefwahlunterlagen persönlich abholen möchte, kann dort auch sofort an Ort und Stelle die Briefwahl durchführen. Wer den Wahlbrief mit der Post versendet, sollte ihn spätestens am dritten Werktag (Donnerstag, den 23. Oktober 2003) vor der Wahl abschicken, um zu sichern, dass der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde vorliegt.