13 Landeslisten eingereicht

Landeswahlausschuss entscheidet über Zulassung

- Erschienen am 15.07.2019 - Pressemitteilung 22/2019

Potsdam - Bis zum heutigen Fristende - dem 15. Juli 2019, 18:00 Uhr - reichten folgende 13 Parteien und politischen Vereinigungen ihre Landeslisten für die Landtagswahl am 1. September 2019 beim Landeswahlleiter ein:

Parteien, die keine Unterstützungsunterschriften beibringen müssen:

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • DIE LINKE (DIE LINKE)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90)
  • Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler (BVB / FREIE WÄHLER)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)

Parteien und politische Vereinigungen, die Unterstützungsunterschriften beibringen müssen:

  • Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenbeförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  • PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
  • V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)

Weiterhin liegt noch die Landesliste der Łužyska Alianca - Lausitzer Allianz (ŁA) vor. Die Łužyska Alianca - Lausitzer Allianz (ŁA) wurde vom Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 13. Juni 2019 (siehe Pressemitteilung Nr. 21/2019) als nicht wahlvorschlagsberechtigt eingestuft, da die Wahlanzeige nicht form- und fristgemäß eingereicht wurde.

Über die Zulassung der Listen und der darauf aufgeführten Kandidaten zur Landtagswahl wird der Landeswahlausschuss am kommenden Donnerstag, den

18. Juli 2019, Beginn 11.00 Uhr
im Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg
Haus N/Raum 236 (Aula)
Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam

in einer öffentlichen Sitzung entscheiden. Landeswahlleiter Bruno Küpper lädt dazu Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter der Medien herzlich ein. Die 44 Kreiswahlausschüsse entscheiden über die Zulassung der jeweiligen Kreiswahlvorschläge (Wahlkreiskandidaten) bis spätestens 19. Juli 2019. Danach steht fest, welche Partei oder politische Vereinigung mit welchen Landeslisten und Direktkandidaten im Wahlkreis sowie welche Einzelkandidaten in den Wahlkreisen antreten werden und wie lang der Stimmzettel zur Landtagswahl wird.