Landeswahlausschuss korrigierte Ergebnis der Landtagswahl

- Erschienen am 16.02.2005 - Pressemitteilung 02/2005

In seiner heutigen Sitzung korrigierte der Landeswahlausschuss, der unter der Leitung von Landeswahlleiter Peter Kirmße in Potsdam zusammenkam, das endgültige Ergebnis der Wahl zum 4. Landtag Brandenburg am 19. September 2004. Die Neufeststellung des Wahlergebnisses war notwendig geworden, weil vorher im Wahlkreis 33 das Ergebnis für den Wahlbezirk 0003 - Neulewin, Ortsteil Neulietzegöricke - berichtigt werden musste.

Die Überprüfung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk 0003 fand aufgrund eines Wahleinspruches statt, der beim Landtag eingereicht wurde. Im daraufhin eingeleiteten Wahlprüfungsverfahren stellte sich heraus, dass vier gültige Zweitstimmen für die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgrund eines Übertragungsfehlers der Partei DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU) zugewiesen wurden. In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 beschloss der Landtag, dass das Wahlergebnis für den Wahlkreis 33 rechnerisch richtig zu stellen sei, und ordnete die Neufeststellung des Wahlergebnisses der Landtagswahl an.

Der Landeswahlausschuss berichtigte nunmehr das Wahlergebnis für den Wahlkreis 33 bei den gültigen Zweitstimmen folgendermaßen:

DEUTSCHE VOLKSUNION: 1.716 (vorher 1.720)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 618 (vorher 614).

Für das Landesergebnis ergaben sich darauf folgende Korrekturen bei den gültigen Zweitstimmen:

DEUTSCHE VOLKSUNION: 71.041 (vorher 71.045)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 42.091 (vorher 42.087).

Das endgültige Ergebnis der Landtagswahl 2004 stellt sich nach der Berichtigung bei den Zweitstimmen wie folgt dar:

Zahl der Wahlberechtigten: 2.117.145
Zahl der Wähler: 1.194.192
Zahl der ungültigen Zweitstimmen: 25.283
Zahl der gültigen Zweitstimmen: 1.168.909

Davon entfallen auf:
  Zweitstimme
SPD 372.942
CDU 227.062
PDS 326.801
DVU 71.041
GRÜNE/B 90 42.091
FDP 38.890
AfW 11.006
AUB-Brandenburg 9.993
DKP 2.084
GRAUE 10.470
FAMILIE 30.843
50 Plus 11.875
JA 4.114
Offensive D 3.707
BRB 5.990

Der Landeswahlausschuss stellte in seiner Sitzung fest, dass die erfolgten Korrekturen keine Änderungen in der personellen und politischen Zusammensetzung des 4. Landtages Brandenburg und der Reihenfolge der gewählten Ersatzpersonen bewirken.

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