Landeswahlausschuss korrigierte Ergebnis der Landtagswahl
- Erschienen am - PresemitteilungIn seiner heutigen Sitzung korrigierte der Landeswahlausschuss, der unter der Leitung von Landeswahlleiter Peter Kirmße in Potsdam zusammenkam, das endgültige Ergebnis der Wahl zum 4. Landtag Brandenburg am 19. September 2004. Die Neufeststellung des Wahlergebnisses war notwendig geworden, weil vorher im Wahlkreis 33 das Ergebnis für den Wahlbezirk 0003 - Neulewin, Ortsteil Neulietzegöricke - berichtigt werden musste.
Die Überprüfung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk 0003 fand aufgrund eines Wahleinspruches statt, der beim Landtag eingereicht wurde. Im daraufhin eingeleiteten Wahlprüfungsverfahren stellte sich heraus, dass vier gültige Zweitstimmen für die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgrund eines Übertragungsfehlers der Partei DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU) zugewiesen wurden. In seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 beschloss der Landtag, dass das Wahlergebnis für den Wahlkreis 33 rechnerisch richtig zu stellen sei, und ordnete die Neufeststellung des Wahlergebnisses der Landtagswahl an.
Der Landeswahlausschuss berichtigte nunmehr das Wahlergebnis für den Wahlkreis 33 bei den gültigen Zweitstimmen folgendermaßen:
DEUTSCHE VOLKSUNION: 1.716 (vorher 1.720)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 618 (vorher 614).
Für das Landesergebnis ergaben sich darauf folgende Korrekturen bei den gültigen Zweitstimmen:
DEUTSCHE VOLKSUNION: 71.041 (vorher 71.045)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 42.091 (vorher 42.087).
Das endgültige Ergebnis der Landtagswahl 2004 stellt sich nach der Berichtigung bei den Zweitstimmen wie folgt dar:
Zahl der Wahlberechtigten: 2.117.145
Zahl der Wähler: 1.194.192
Zahl der ungültigen Zweitstimmen: 25.283
Zahl der gültigen Zweitstimmen: 1.168.909
Zweitstimme | |
---|---|
SPD | 372.942 |
CDU | 227.062 |
PDS | 326.801 |
DVU | 71.041 |
GRÜNE/B 90 | 42.091 |
FDP | 38.890 |
AfW | 11.006 |
AUB-Brandenburg | 9.993 |
DKP | 2.084 |
GRAUE | 10.470 |
FAMILIE | 30.843 |
50 Plus | 11.875 |
JA | 4.114 |
Offensive D | 3.707 |
BRB | 5.990 |
Der Landeswahlausschuss stellte in seiner Sitzung fest, dass die erfolgten Korrekturen keine Änderungen in der personellen und politischen Zusammensetzung des 4. Landtages Brandenburg und der Reihenfolge der gewählten Ersatzpersonen bewirken.