Landratswahl: Landeswahlausschuss entschied über Beschwerde zur Landratswahl im Landkreis Havelland

- Erschienen am 16.02.2016 - Pressemitteilung 04/2016

Potsdam – Der Landeswahlausschuss entschied heute in Potsdam unter Leitung von Landeswahlleiter Bruno Küpper über eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlages zur Landratswahl im Landkreis Havelland am 10. April 2016. Beschwerdeführer war der Bewerber (zugleich Vertrauensperson) des zurückgewiesenen Wahlvorschlages der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI).

Der Landeswahllausschuss wies einstimmig die Beschwerde als unzulässig und unbegründet zurück. Die Beschwerde wurde zwar frist-, jedoch nicht formgerecht beim Kreiswahlleiter des Landkreises Havelland eingereicht. Auf dem Beschwerdeschreiben fehlte die Unterschrift des Beschwerdeführers. Darüber hinaus ist die Beschwerde unbegründet, da dem Wahlvorschlag nicht die vorgegebene Anzahl an Unterstützungsunterschriften beigefügt wurde. Der Wahlvorschlag entspricht somit nicht den gesetzlichen Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlverordnung und wurde daher zu Recht vom Kreiswahlausschuss nicht zur Landratswahl zugelassen.

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