Landeswahlausschuss entschied über zwei Beschwerden

Beschwerden wurden zurückgewiesen

- Erschienen am 16.04.2026 - Presemitteilung 01/2026

Potsdam – Der Landeswahlausschuss behandelte heute in Potsdam unter Leitung von Landeswahlleiter Josef Nußbaum zwei Beschwerden gegen die Zurückweisung von zwei Einzelwahlvorschlägen zur Landratswahl in Ostprignitz-Ruppin am 7. Juni 2026. Beschwerdeführer waren die Vertrauenspersonen der zurückgewiesenen Wahlvorschläge des Einzelbewerbers Peter Martin und der Einzelbewerberin Christiane Müller.  

Der Landeswahllausschuss wies beide Beschwerden einstimmig zurück. Die Beschwerden wurden frist- und formgerecht beim Kreiswahlleiter des Landkreises Ostprignitz-Ruppin eingereicht, sind jedoch unbegründet. Der Einzelbewerber Martin hatte für seinen Wahlvorschlag nur 19 der erforderlichen 92 gültigen Unterstützungsunterschriften erreicht. Die Einzelbewerberin Müller hatte für ihren Wahlvorschlag nur 48 der erforderlichen 92 gültigen Unterstützungsunterschriften erreicht. Beide Wahlvorschläge entsprechen somit nicht den gesetzlichen Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlverordnung und wurden daher zu Recht vom Kreiswahlausschuss nicht zur Landratswahl zugelassen.