Was die Wählerinnen und Wähler wissen sollten - Wichtige Hinweise zur Wahlberechtigung und zur Briefwahl

- Erschienen am 16.08.2013 - Presemitteilung 09/2013

Potsdam - Bis zum 1. September 2013 sollte jeder Wahlberechtigte im Land Brandenburg seine Wahlbenachrichtigungskarte durch seine örtliche Wahlbehörde erhalten haben, die ihn zur Teilnahme an der Bundestagswahl, in einzelnen Fällen auch an einer kommunalen Wahl oder Abstimmung (zum Beispiel Landratswahl in Märkisch-Oderland) berechtigt, teilt Landeswahlleiter Bruno Küpper heute in Potsdam mit. „Der Versand beginnt in der Regel durch die örtlichen Wahlbehörden ab der kommenden Woche nach Aufstellung der Wählerverzeichnisse in den Städten und Gemeinden.“

Wer ist wahlberechtigt zur Bundestagswahl?

Wahlberechtigt ist grundsätzlich jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der am Wahltag 18 Jahre alt ist. Außerdem muss er seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich hier für gewöhnlich aufhalten. Wer im Land Brandenburg wählen gehen will, muss auch hier in ein Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen sein. Von Amts wegen eingetragen wird, wer bis zum 18. August 2013 bei einer Meldebehörde im Land Brandenburg mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet ist.

Wahlberechtigt sind auch diejenigen Brandenburgerinnen und Brandenburger, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz mehr im Land Brandenburg haben. Sie müssen, wenn sie sich an der Bundestagswahl beteiligen wollen, so schnell wie möglich schriftlich mit einem besonderen Formular ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen. Der Antrag muss bis zum 1. September 2013 bei der Gemeinde eingehen. Das Antragsformular gibt es in fast allen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de.

Wer ist wahlberechtigt bei Bürgermeister- und Landratswahlen?

Da es sich um kommunale Wahlen handelt, sind hier alle über 16-jährigen Unionsbürger wahlberechtigt, die im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wahlberechtigt sind also neben den Deutschen auch die Bürgerinnen und Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen. Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist ebenfalls die Eintragung in ein Wählerverzeichnis. Für die Bürgermeister- bzw. Landratswahlen werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten der Gemeinde in das Wählerverzeichnis eingetragen, die ebenfalls bis zum 18. August 2013 in der Gemeinde mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.

Wichtig ist: Wer bis Ende August noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte unbedingt in seiner Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung nachfragen, um rechtzeitig bis zum 1. September 2013 seinen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu stellen.

Wer kann Briefwahl ausüben? Was ist bei der Briefwahl zu beachten?

Neben den Auslandsdeutschen können auch Wahlberechtigte, die z.B. am Wahltag verreist oder erkrankt sind, ihre Stimme bereits im Vorfeld der Bundestagwahl abgeben.

Briefwahlunterlagen können bereits jetzt – auch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung – schriftlich (per Fax oder E-Mail) oder persönlich (nicht telefonisch) bei der zuständigen Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde beantragt werden. Für den schriftlichen Antrag kann ebenfalls der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindliche Wahlscheinantrag genutzt werden. Wird der Antrag per Post übersendet, ist er in einen frankierten Briefumschlag zu legen.

Für die elektronische Antragstellung bietet der Landeswahlleiter auf seinen Internetseiten die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über das Formular „Elektronischer Wahlscheinantrag (Briefwahl)“ anzufordern (www.wahlen.brandenburg.de, „Bundestagswahl 2013“, „Elektronischer Wahlscheinantrag (Briefwahl)“). In einer ausführlichen Anleitung wird das Verfahren der Weiterleitung an die zuständige Verwaltung erläutert. Anstelle der Unterschrift muss der elektronische Antrag das Geburtsdatum des Antragstellers enthalten.

Die Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (20. September 2013) 18.00 Uhr beantragt werden. Bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag, ist die Antragstellung noch am 22. September 2013 bis 15.00 Uhr in der zuständigen Behörde möglich. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die hierzu bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen auch bei der Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde abholen.

Der Briefwähler erhält auf seinen Antrag die Briefwahlunterlagen mit entsprechenden Erläuterungen. Findet noch eine weitere Wahl oder Abstimmung im Wahlgebiet statt, erhält der Wähler farblich unterschiedlich gekennzeichnete Stimmzettel. Der Stimmzettel für die Bundestagswahl ist auf weißem Papier gedruckt. Die Kandidaten für die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) sind im Unterschied zu den in schwarzer Farbe gedruckten Wahlkreiskandidaten (Erststimme) in blauer Farbe gedruckt.

Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl enthalten neben dem weißen Stimmzettel einen blauen Stimmzettelumschlag, einen weißen Wahlschein mit der „Versicherung an Eides statt“ sowie einen roten Wahlbriefumschlag.

Wichtig ist, dass der Briefwähler die Wahlbriefe rechtzeitig in die Post gibt bzw. bei der auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgibt. Jeder Wahlbrief muss an der angegebenen Adresse spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, da um 18.00 Uhr die Wahlzeit abgelaufen ist und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

Deshalb sollten die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens am Donnerstag, den 19. September 2013, abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt das Risiko, dass dieser die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden können. Das sollte vor allem bei Rücksendung der Wahlbriefe aus dem Ausland beachtet werden. Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten die Nutzung des Kurierdienstes zum Auswertigen Amt in Berlin an. Hierbei müssen jedoch längerfristige Laufzeiten beachtet werden. Nähere Auskunft können die zuständigen Auslandsvertretungen geben. Eine Liste der betreffenden Auslandsvertretungen ist ebenfalls im Internetangebot des Bundeswahlleiters zu finden.

In Deutschland erfolgt der Versand der Wahlbriefe über die Deutsche Post AG. Wird ein anderes Postunternehmen genutzt oder der Wahlbrief aus dem Ausland gesendet, muss er frankiert werden.

 

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